Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Tag
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogene Daten kann zwar die
Melde- und Benachrichtigungspflicht (Art. 33, 34 DSGVO)
auslösen, ist aber nicht per se eine Verletzung der Sicherheit
der Verarbeitung im Sinne des Art. 32 DSGVO. Soweit so gut.
Die Entscheidung des LAG Hessen, Urt. v. 10.02.2026, 12 SLa
709/25 gibt ein praktische Beispiel dafür, was danach kommen kann
und regt zu Überlegungen an, was bereits im Zuge der Meldung und
Benachrichtigung getan werden kann, um die nachfolgenden
Auswirkungen gering zu halten.
Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster,
topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul
IT-Recht. Jetzt mit Startvorteil nutzen! ottosc.hm/bmitr
Weitere Episoden
36 Minuten
vor 1 Woche
31 Minuten
vor 2 Wochen
22 Minuten
vor 3 Wochen
20 Minuten
vor 1 Monat
26 Minuten
vor 1 Monat
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.