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Beschreibung
vor 3 Tagen
Zivilpersonen dürfen in bewaffneten Konflikten nicht das Ziel von
Angriffen sein. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Angriff, bei
dem Zivilpersonen zu Schaden kommen, gegen das humanitäre
Völkerrecht verstoßen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des
humanitären Völkerrechts, der in Art. 51(5)(b) des ersten
Zusatzprotokolls kodifiziert ist und ausweislich der
IKRK-Gewohnheitsrechtsstudie auch völkergewohnheitsrechtlich
gilt, beschränkt die völkerrechtliche Zulässigkeit solcher
„Kollateralschäden“ an der Zivilbevölkerung auf erwartete
Schäden, die nicht außer Verhältnis zum antizipierten konkreten
und direkten militärischen Vorteil stehen. Aktuelle bewaffnete
Konflikte verdeutlichen, dass die Zivilbevölkerung das Leid
bewaffneter Konflikte in besonders starker Weise trägt.
Um diese Missstände im Völkerrechtspodcast zu diskutieren, haben
wir Valentin Jeutner in den Podcast eingeladen, der in seinem
aktuellen Buchprojekt dafür plädiert, den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des humanitären Völkerrechts zu
streichen – Kollateralschäden, so das zentrale Argument, können
nicht durch Verhältnismäßigkeitserwägungen gerechtfertigt werden.
Wir sind gespannt auf eure Rückmeldungen! Lob, Anmerkungen und
Kritik sind herzlich willkommen
an podcast@voelkerrechtsblog.org. Abonniert unseren
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dort, wo es Podcasts gibt. Es gibt die Möglichkeit, auf diesen
Plattformen den Völkerrechtspodcast zu bewerten, wir freuen uns
über 5 Sterne! Hintergrundinformationen
ICRC Report, The Principle of Proportionality In
the Rules Governing the Conduct of Hostilities Under
International Humanitarian Law (2016).
Wolff Heinschel von Heinegg, Proportionality & Collateral
Damage, Max Planck Encyclopedia of International Law (2015).
Bundesgerichtshof, Urteil v. 06.10.2016, Az. III ZR 140/15
(Oberst Klein) (2016).
Irresolvable Norm Conflicts in International Law, Book Review
Symposium, Völkerrechtsblog (2019)
Luigi Daniele,
Incidentality of the civilian harm in
international humanitarian law and its Contra Legem antonyms
in recent discourses on the laws of war, Journal
of Conflict & Security Law (2024).
Völkerrechtspodcast, Folge 50: Eine Disziplin (in) der Krise?
(2025)
Moderation: Jasmin
Wachau & Rouven Diekjobst
Grundlagen: Salman Khan
Interview: Dr. Valentin Jeutner &
Rouven Diekjobst
Schnitt: Daniela Rau
Credits: Agnieszka Brugger, Bundestag, 05.03.2020, gefunden mit
der Hilfe von Open Parliament TV.
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