OR - Handeln ohne Mandat – Die vier Gesichter der sog. Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) und ihre Tücken (Art. 419 ff. OR)
vor 5 Tagen
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vor 5 Tagen
Willkommen zu einem neuen Deep-Dive unserer Serie zum
Schweizerischen Auftragsrecht!
Heute widmen wir uns der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach
Art. 419 ff. OR. Was passiert, wenn jemand in fremde
Angelegenheiten eingreift, ohne dazu beauftragt zu sein? Wir
bringen Licht ins Dunkel und sortieren die dogmatischen
Grundlagen für euch.
In dieser Folge schauen wir uns an:
Die echte GoA (Altruismus): Wann ist das
Eingreifen in fremde Geschäfte geboten (z.B. bei Notfällen) und
welche Ansprüche auf Verwendungsersatz entstehen daraus?
Abgrenzung zur Gefälligkeit: Warum das fehlende
vertragliche Bindungswollen bei alltäglichen Gefälligkeiten im
Schadensfall geradewegs in die deliktsrechtliche Haftung (Art. 41
OR) führt.
️ Die Geschäftsanmassung (Egoismus): Die harte
Sanktion des Art. 423 OR. Warum jemand, der bösgläubig fremde
Rechte für eigene Profite nutzt, den gesamten "Verletzergewinn"
an den Geschäftsherrn herausgeben muss.
Der True-Crime Exkurs: Wir schlagen die Brücke
ins Strafrecht und beleuchten die ungetreue Geschäftsbesorgung
nach Art. 158 StGB.
Verjährungsfallen: Warum das Bundesgericht bei
der Gewinnherausgabe aus Geschäftsanmassung die deliktische
Verjährungsfrist von Art. 60 OR anwendet.
Kompakt, strukturiert und unentbehrlich für die nächste
Prüfungsklausur oder das nächste Streitgespräch.Wie immer gilt:
Unklarheiten und Ungereimtheiten nachprüfen.
Die Gesetzesartikel schlagt ihr hier nach:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Viel Spass beim Reinhören!
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