Eigene Handlung des Anspruchstellers schließt DSGVO-Schadensersatz aus?!

Eigene Handlung des Anspruchstellers schließt DSGVO-Schadensersatz aus?!

vor 1 Woche
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Beschreibung

vor 1 Woche

Das Urteil des EuGH vom 19.03.2026 (Rs.  C 526/24 - Brillen
Rottler) ist neben dem Auskunftsanspruch auch ein Meilenstein zum
Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO: eine eigene Handlung
der betroffenen Person kann die Kausalkette zwischen
Rechtsverletzung und Schadensersatzanspruch durchbrechen.


Was kompliziert klingt, ist auch nicht ganz einfach. Entscheidend
ist jedoch, das der EuGH die Anforderungen an den
Kausalzusammenhang als Bestandteil des Schadensersatzanspruchs in
dieser Entscheidung grundlegend weiterentwickelt.


Überspitzt lässt sich formulieren: Wer den Schaden provoziert,
hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Aber rechtlich ist das
natürlich komplexer…


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