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  3. Tatort Steuern Podcast
  4. Folge 34 - Wann ist eine Tatsache finanzstrafrechtlich erwiesen?
Im Finanzstrafrecht gelten strengere Beweismaßstäbe als im
Abgabenverfahren. Doch was bedeutet das konkret für die Praxis und
wie lässt sich dieser Unterschied gezielt in der Verteidigung
nutzen? In dieser Folge von Tatort Steuern erklärt Johannes
Prillinger anschaulich, wann eine Tatsache finanzstrafrechtlich als
erwiesen gilt und warum „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ im
Finanzstrafrecht nicht ausreicht. Im Fokus stehen dabei
insbesondere die Bekämpfung von Steuerschätzungen, typische Fehler
in der Argumentation sowie konkrete Verteidigungsansätze, von der
Trennung zwischen Schätzungsberechtigung und Schätzungshöhe bis hin
zur gezielten Befragung von Betriebsprüfern. Eine Folge mit klaren
strategischen Impulsen für die finanzstrafrechtliche Praxis. Bei
Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser Experte
Johannes Prillinger über Ihre Nachricht an
johannes.prillinger@leitnerleitner.com Jetzt reinhören!
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„Folge 34 - Wann ist eine Tatsache finanzstrafrechtlich erwiesen?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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