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Beschreibung
vor 4 Tagen
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 19.03.2026 (Rs. C 526/24
- Brillen Rottler) eine grundlegende Entscheidung getroffen – ein
Meilenstein! Vordergründig hat der EuGH nur ausgesprochen, dass
bereits ein erster Auskunftsanspruch „exzessiv“ sein kann und die
Erteilung verweigert werden kann. In der Sache hat der EuGH die
Verweigerung der Auskunft von dem Merkmal „exzessiv“ befreit und
einen allgemein den Einwand des Rechtsmissbrauchs eingeführt. Der
EuGH war – wenn man das so formulieren darf – „schlau genug“,
direkt auch dem Missbrauch des Missbrauchs Einwands einen
„Riegel“ vorzuschieben. Das macht die Entscheidung zu einem
Meilenstein der Auslegung des Auskunftsanspruchs!
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