Generative KI und die Musikbranche: Die Musterklagen der GEMA
vor 6 Tagen
Mit Kai Welp von der GEMA
Podcast
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Beschreibung
vor 6 Tagen
Das "ganze Internet" als Basis für KI-Trainingsdaten zu nutzen, ist
ein unvorstellbarer technischer Aufwand mit fraglichem Nutzen für
die Qualität der Modelle, aber es gibt Entwickler für Systeme
generativer KI, die behaupten, genau das getan zu haben – natürlich
ohne die Inhaber von Rechten der so genutzten Medieninhalte um
Erlaubnis zu fragen oder gar an Profiten zu beteiligen. Ob nun
wirklich alle online frei verfügbaren Inhalte beim KI-Training zum
Einsatz kommen, oder „nur“ ein großer Teil davon: dass
KI-Entwickler beim Training und dem Betrieb ihrer Produkte
nachweislich und systematisch geltendes Urheberrecht verletzen, hat
nun erstmals ein Gericht geklärt, nämlich das Landgericht München.
Geklagt hat die deutsche Verwertungsgesellschaft für Werke der
Musik, die GEMA, und zwar gegen den Tech-Giganten OpenAI und den
Anbieter des nicht minder marktmächtigen KI-Produktes Suno AI, das
für die voll-automatisierte Produktion von Musikstücken mittels
Prompting verwendet wird. Für OpenAI liegt bereits ein Urteil vor,
das Gericht hat im Sinne der Kreativen und Rechteinhaber
entschieden. Im Fall von Suno AI steht die Entscheidung noch aus.
In jedem Fall zeigen die internationalen Reaktionen aus Politik,
Presse und der Branche: Die GEMA-Klagen sind ein wichtiger
Meilenstein im Kampf um Anerkennung und Wert menschlicher kreativer
Arbeit. Dr. Kai Welp ist Chefjustiziar der GEMA. Im Digitalgespräch
berichtet der Anwalt für Urheber- und Medienrecht von den beiden
international aufsehenerregenden Klagen, die die GEMA im Winter
2024/25 gegen die KI-Entwickler hinter ChatGPT und Suno AI
eingereicht hat und schildert, welche Argumente und Beweise er und
sein Team in die Verhandlungen eingebracht haben. Er gibt Einblicke
in die Überlegungen und Zielsetzungen hinter den Klagen und ordnet
die Bedeutung der Verfahren auch auf internationaler Ebene ein. Mit
den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert
Welp, wie faire Vereinbarungen zwischen Kreativen und
KI-Entwicklern aussehen könnten, welche Werte und Leitgedanken die
GEMA für Künstliche Intelligenz in der Kreativbranche vertritt –
und warum er zuversichtlich ist, dass KI nicht zwangsläufig
menschliche Kreativarbeit verdrängen wird. Link zum
Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-77-kai-welp
Link zur KI-Charta der GEMA:
https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik/ki-charta-der-gema
Link zum Dossier „KI in der Musik“ auf der Webseite der GEMA:
https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik Link zu den Key Facts
der in dieser Folge besprochenen Studie im Auftrag von GEMA und
SACEM:
https://www.gema.de/documents/d/guest/gema_sacem_goldmedia_ki-und-musik-key-facts-pdf
ein unvorstellbarer technischer Aufwand mit fraglichem Nutzen für
die Qualität der Modelle, aber es gibt Entwickler für Systeme
generativer KI, die behaupten, genau das getan zu haben – natürlich
ohne die Inhaber von Rechten der so genutzten Medieninhalte um
Erlaubnis zu fragen oder gar an Profiten zu beteiligen. Ob nun
wirklich alle online frei verfügbaren Inhalte beim KI-Training zum
Einsatz kommen, oder „nur“ ein großer Teil davon: dass
KI-Entwickler beim Training und dem Betrieb ihrer Produkte
nachweislich und systematisch geltendes Urheberrecht verletzen, hat
nun erstmals ein Gericht geklärt, nämlich das Landgericht München.
Geklagt hat die deutsche Verwertungsgesellschaft für Werke der
Musik, die GEMA, und zwar gegen den Tech-Giganten OpenAI und den
Anbieter des nicht minder marktmächtigen KI-Produktes Suno AI, das
für die voll-automatisierte Produktion von Musikstücken mittels
Prompting verwendet wird. Für OpenAI liegt bereits ein Urteil vor,
das Gericht hat im Sinne der Kreativen und Rechteinhaber
entschieden. Im Fall von Suno AI steht die Entscheidung noch aus.
In jedem Fall zeigen die internationalen Reaktionen aus Politik,
Presse und der Branche: Die GEMA-Klagen sind ein wichtiger
Meilenstein im Kampf um Anerkennung und Wert menschlicher kreativer
Arbeit. Dr. Kai Welp ist Chefjustiziar der GEMA. Im Digitalgespräch
berichtet der Anwalt für Urheber- und Medienrecht von den beiden
international aufsehenerregenden Klagen, die die GEMA im Winter
2024/25 gegen die KI-Entwickler hinter ChatGPT und Suno AI
eingereicht hat und schildert, welche Argumente und Beweise er und
sein Team in die Verhandlungen eingebracht haben. Er gibt Einblicke
in die Überlegungen und Zielsetzungen hinter den Klagen und ordnet
die Bedeutung der Verfahren auch auf internationaler Ebene ein. Mit
den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert
Welp, wie faire Vereinbarungen zwischen Kreativen und
KI-Entwicklern aussehen könnten, welche Werte und Leitgedanken die
GEMA für Künstliche Intelligenz in der Kreativbranche vertritt –
und warum er zuversichtlich ist, dass KI nicht zwangsläufig
menschliche Kreativarbeit verdrängen wird. Link zum
Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-77-kai-welp
Link zur KI-Charta der GEMA:
https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik/ki-charta-der-gema
Link zum Dossier „KI in der Musik“ auf der Webseite der GEMA:
https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik Link zu den Key Facts
der in dieser Folge besprochenen Studie im Auftrag von GEMA und
SACEM:
https://www.gema.de/documents/d/guest/gema_sacem_goldmedia_ki-und-musik-key-facts-pdf
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