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  4. StGB - Geldwäscherei (Art. 305bis StGB)– Die Waschmaschine der organisierten Kriminalität
In dieser „Bonus-Episode“ knüpfen wir nahtlos an unsere
Vermögensdelikte-Serie an und nehmen uns einen absoluten
Prüfungsliebling vor: die Geldwäscherei (Art.
305bis StGB) und die mangelnde Sorgfalt bei
Finanzgeschäften (Art. 305ter StGB).

Wir klären, warum man zur Geldwäscherei keine echte Waschmaschine
braucht, sondern eher Finanzintermediäre, Offshore-Konten und
Briefkastenfirmen.

Zusätzlich tauchen wir tief in die knifflige Dogmatik ein:

Warum ist die Geldwäscherei systematisch gar kein
Vermögensdelikt, sondern ein
Rechtspflegedelikt, das den staatlichen
Einziehungsanspruch schützt? ️️

Was ist das Nadelöhr beim Tatobjekt, und
warum fällt auch Surrogat-Geld (Ersatzwerte) problemlos
darunter, ganz anders als beim Erfordernis der Sachidentität
in der Hehlerei?

Wie kann sich ein Banker als Finanzintermediär
durch blosses Unterlassen der Geldwäscherei strafbar
machen? Wir beleuchten die Garantenstellung aus dem
Geldwäschereigesetz (GwG) und die feine Abgrenzung zum
Eventualvorsatz anhand neuester Bundesgerichtspraxis.

Was greift, wenn dem Banker der Vorsatz zur Geldwäscherei
fehlt, er aber schlichtweg seinen Job nicht gemacht hat (Art.
305ter StGB)?

️ Wichtiger Hinweis (Disclaimer): Dieser Podcast
wurde von einer KI auf Basis des Schweizerischen
Strafgesetzbuches (StGB) erstellt. Für dogmatische Erklärungen
greift die KI auf ihr angelerntes juristisches Wissen zurück.
Denkt also bitte kritisch mit und prüft Unklarheiten in euren
Unterlagen! KIs sind tolle Lernhilfen, aber nicht fehlerfrei.
Wundert euch zudem nicht über gelegentliche kreative Versprecher
bei der juristischen Fachsprache.

Viel Spass beim Zuhören, kritischen Mitdenken und viel Erfolg bei
der Prüfungsvorbereitung!
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„StGB - Geldwäscherei (Art. 305bis StGB)– Die Waschmaschine der organisierten Kriminalität“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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