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Beschreibung
vor 5 Tagen
In der heutigen Folge von unserem Podcast "Die Juraflüsterer"
geht es um eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt am Main,
die examensrelevante Probleme aus dem Bereich des BGB AT
behandelt:
Kernpunkt ist dabei die Frage, wann in einer
Buchungsanfragebezüglich eines Hotelzimmers ein verbindliches
Angebot gesehen werden kann und wann eine solche Anfrage
lediglich eine invitatio ad offerendum darstellt.
Ferner wird die Frage behandelt, ob ein Vertragsschluss durch
Schweigen der einen Seite herbeigeführt werden kann und um die
(analoge) Anwendung mietrechtlicher Besonderheiten auf einen
Beherbergungsvertrag.
Ihr könnt die Entscheidung gutachterlich aufbereitet nachlesen in
unserer Zeitschrift, der Rechtsprechungsübersicht, unter RÜ
06/2026, 306.
Weitere Informationen dazu und Bestellmöglichkeiten findest du
unter
RÜ 06/2026 Skript BGB AT 1 Skript BGB AT 2
Viel Spaß mit der Folge
&Viel Erfolg bei der Examensvorbereitung!
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