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Beschreibung
vor 2 Wochen
Die Frage, wann das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs
vorliegt, ist einer der populärsten Probleme bei den
Vermögensdelikten. Über die Regelbeispiele zu § 113 StGB und §
114 StGB kann sie sich aber auch bei den Widerstandsdelikten in
abgewandelter Form stellen. Obwohl die Rechtsprechung
traditionell einen objektiv-abstrakten Ansatz vertritt, der auf
die objektiv gefährliche Beschaffenheit des Gegenstandes
abstellt, hat der 4. Senat des BGH das Merkmal bei (sogar)
Verwenden eines Kraftfahrzeugs nun erneut verneint.
RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor in den
Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs,
führt Euch durch die Entscheidung des 4. Senats und ordnet sie in
den Gesamtkontext des Streits ein.
Der heutigen Folge liegt zugrunde BGH, Beschluss v.22.05.2025 – 4
StR 74/25, BeckRS 2025, 17086. Eine ausführliche Besprechung der
Entscheidung findest Du in der nächsten Ausgabe der RÜ, Heft
06/2026.
Der 4. Senat hatte schon einmal für einen PKW das Merkmal des
gefährlichen Werkzeugs abgelehnt, dabei ginge es aber um einen
versuchten Diebstahl, diese Entscheidung findest Du in RÜ 2024,
83.
Einen weiteren Fall zu Fragen der Widerstandsdelikte findest Du
ebenfalls in der nächsten Ausgabe.
Unsere S-Skripten Strafrecht BT 1 und 2 sind Dein Schlüssel zum
strukturellen Verständnis des besonderen Teils, insbesondere zu
Straßenverkehrs-, Vermögens- und Widerstandsdelikten. Weitere
Informationen dazu, Leseproben und Bestellmöglichkeiten findest
Du unter
Leseprobe (BT 1)
Leseprobe (BT 2)
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