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  4. StGB - Vermögensdelikte Teil 1 - Vermögensdelikte im engeren Sinn – Vom Bankautomat bis zur ungetreuen Geschäftsbesorgung
Heute starten wir eine dreiteilige Serie zu den
Vermögensdelikten, wobei wir gleich zu Beginn an's Eingemachte
gehen und uns die Vermögensdelikte im engeren
Sinn (Art. 146 ff. StGB) vornehmen.

In dieser Episode dreht sich alles um Straftaten, die das
wirtschaftliche Vermögen als Ganzes angreifen – sei es durch
Täuschung, Zwang, Ausnutzung einer Notlage oder den Missbrauch
einer Vertrauensstellung.

Wir klären den juristischen Klassiker, warum man einen
Bankautomaten oder einen Computer gar nicht "betrügen" kann, weil
der Betrug gemäss Art. 146 StGB zwingend die Täuschung eines
Menschen voraussetzt. Genau für diese Lücke beim Bankautomaten
gibt es nämlich den betrügerischen Missbrauch einer
Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB).

Zusätzlich tauchen wir tief in die knifflige Dogmatik ein:

Wann ist eine Täuschung beim Betrug nicht nur gelogen,
sondern im juristischen Sinne "arglistig"?

Wie weit reicht die Opfermitverantwortung bei der
Arglist, wenn grundlegendste Vorsichtsmassnahmen ignoriert
werden?

Wie grenzen sich bei der ungetreuen
Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) der Treubruch-
und der Missbrauchstatbestand voneinander ab?

Und wir werfen einen Blick auf
Erpressung (Art. 156 StGB) und
Wucher (Art. 157 StGB).

Morgen gibt's Teil 2.

Wie immer gilt: Wer nicht in's Gesetz schaut ist dummdeshalb
schnell hier lang:
https://www.rhf.admin.ch/rhf/de/home/strafrecht/rechtsgrundlagen/national/sr-311-0.html

Viel Spass beim Zuhören,kritischen Mitdenken und viel Erfolg bei
der Prüfungsvorbereitung! ️ ️ ‍️
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„StGB - Vermögensdelikte Teil 1 - Vermögensdelikte im engeren Sinn – Vom Bankautomat bis zur ungetreuen Geschäftsbesorgung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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