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Beschreibung
vor 2 Wochen
Bereits mit Urteil vom 28.01.2025 hatte sich der BGH mit Frage
eines immateriellen Schadens bei E-Mail-Werbung befasst und
diesen verneint (Az. VI ZR 109/23). Dabei hat der
BGH instruktiv die Prüfung eines immateriellen Schadens
dargestellt. Diese Betrachtung und weitergehende Aspekte werden
in dem Podcast angesprochen.
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