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Beschreibung
vor 3 Monaten
Die Erfüllung der Informationspflicht des Verantwortlichen und
mit ihr der Wegfall des Zwecks der Verarbeitung tritt frühestens
ein, nachdem dem Auskunftsantragsteller die begehrten
Informationen vollständig und innerhalb der maßgeblichen Frist
zur Verfügung gestellt wurden – so das VG Düsseldorf in seinem
Urteil vom 21.01.2026, 29 K 7470/24. Ist das richtig?
Was bedeutet das für die Praxis? Diesen Fragen geht der Podcast
nach.
Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu
DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen
gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
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