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vor 5 Monaten
Neuer Finanzstraftatbestand bei fehlerhaft erklärten Verlusten -
Best Practice ab 1.1.26 Mit 1.1.26 ist ein neuer
Finanzstraftatbestand in Kraft getreten: Bereits die fehlerhafte
Erklärung von Verlusten kann künftig finanzstrafrechtlich relevant
sein - unabhängig davon, ob diese jemals verwertet werden. Die
Neuregelung wirft zahlreiche Auslegungsfragen auf und sorgt in
Steuerabteilungen wie auch im Beraterkreis für Unsicherheit. In
dieser Folge von Tatort Steuern erläutert unser Experte Johannes
Prillinger die Hintergründe der Gesetzesänderung, zeigt die
praktischen Auswirkungen auf Compliance und Deklarationsprozesse
auf und geht auf zentrale Risikofelder ein. Besonderes Augenmerk
liegt auf dem Verhältnis zwischen Verlustentstehungs- und
Verlustverwertungsjahr, möglichen Konkurrenzfragen sowie der
richtigen Vorgehensweise bei Selbstanzeigen. Eine praxisnahe
Einordnung für Berater:innen und Unternehmen in einer Phase der
Rechtsentwicklung. Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut
sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an
johannes.prillinger@leitnerleitner.com Jetzt reinhören!
Best Practice ab 1.1.26 Mit 1.1.26 ist ein neuer
Finanzstraftatbestand in Kraft getreten: Bereits die fehlerhafte
Erklärung von Verlusten kann künftig finanzstrafrechtlich relevant
sein - unabhängig davon, ob diese jemals verwertet werden. Die
Neuregelung wirft zahlreiche Auslegungsfragen auf und sorgt in
Steuerabteilungen wie auch im Beraterkreis für Unsicherheit. In
dieser Folge von Tatort Steuern erläutert unser Experte Johannes
Prillinger die Hintergründe der Gesetzesänderung, zeigt die
praktischen Auswirkungen auf Compliance und Deklarationsprozesse
auf und geht auf zentrale Risikofelder ein. Besonderes Augenmerk
liegt auf dem Verhältnis zwischen Verlustentstehungs- und
Verlustverwertungsjahr, möglichen Konkurrenzfragen sowie der
richtigen Vorgehensweise bei Selbstanzeigen. Eine praxisnahe
Einordnung für Berater:innen und Unternehmen in einer Phase der
Rechtsentwicklung. Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut
sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an
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