Tod am Großglockner (2/2): Die Nacht

Tod am Großglockner (2/2): Die Nacht

Ein Pärchen gerät am Großglockner in Bergnot. Die junge Frau stirbt, er schafft es zurück ins Tal. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten - hat er Fehler gemacht, die zu ihrem Tod beitrugen?
34 Minuten
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Der Podcast über die großen und kleinen Skandale Österreichs

Beschreibung

vor 1 Monat
Am 19. Februar muss sich Thomas P. wegen grob fahrlässiger Tötung
vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Salzburger und
seine Freundin Kerstin G. wollten im Januar 2025 den Großglockner
besteigen. Er kehrte von der Tour auf Österreichs höchsten Berg
allein zurück. Jetzt wirft die Staatsanwaltschaft ihm insgesamt
neun Fehler vor, die zum Tod seiner 33-jährigen Freundin
beigetragen haben sollen. In dieser Mini-Serie des Podcasts "Inside
Austria" rekonstruieren wir die Nacht am Großglockner, die mit dem
Tod von Kerstin G. endete – rund 50 Meter unter dem Gipfel erfror
sie. In Teil eins haben wir unsere Kollegen Jonas Kraus
und Gerhard Pfeil vom Spiegel über den Stüdlgrat bis fast ganz
hinauf zum sogenannten Frühstücksplatzl begleitet. Zwischen Eis und
Schnee wollten sie nachvollziehen, was hier oben am 18. Januar 2025
passiert sein könnte. Im Prozess geht es auch um die Frage, wer
wann welche Entscheidungen am Berg treffen muss. Deshalb sprechen
wir in Teil zwei unter anderem mit dem erfahrenen Alpinisten und
YouTuber Adrian Fusco. Er bestieg den Berg erst vor wenigen Monaten
über die Route, die auch Kerstin G. und ihr Freund nahmen (siehe
Video). Der erfahrene Tourengeher erzählt außerdem, unter welchen
Umständen man sich am Berg trennt – und warum der Prozess die
Alpinszene so beschäftigt. Die Folge rekonstruiert die Vorfälle am
Berg detailliert und geht den entscheidenden Fragen nach: Warum
holte das Paar laut Ermittlungen keine Hilfe – und warum wurde auch
einem suchenden Hubschrauber kein Notfallsignal gegeben? Thomas P.
bekennt sich über seinen Anwalt nicht schuldig, es gilt die
Unschuldsvermutung. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu
drei Jahren Haft.

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