Tod am Großglockner (1/2): Der Aufstieg

Tod am Großglockner (1/2): Der Aufstieg

Der Fall einer am Großglockner erfrorenen Bergsteigerin hat ein gerichtliches Nachspiel. Ihr Partner muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Er bekennt sich nicht schuldig - was ist geschehen?
28 Minuten
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Der Podcast über die großen und kleinen Skandale Österreichs

Beschreibung

vor 1 Monat
In der Nacht auf den 19. Jänner 2025 stirbt Kerstin G. am
Großglockner. Laut Staatsanwaltschaft erfriert sie rund 50 Meter
unterhalb des Gipfelkreuzes. Sie wollte Österreichs höchsten Berg
gemeinsam mit ihrem Partner Thomas P. besteigen – nur er kehrte ins
Tal zurück. Am 19. Februar muss sich Thomas P. wegen grob
fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten.
Die Anklage wirft ihm vor, bei der Tour die maßgeblichen
Entscheidungen getroffen zu haben, weil er im hochalpinen Gelände
deutlich erfahrener gewesen sei als Kerstin G. Laut
Staatsanwaltschaft werden ihm neun Fehler angelastet – darunter ein
zu später Start, fehlende Notfallausrüstung, dass das Paar nicht
rechtzeitig umkehrte und dass ein Notruf zu spät abgesetzt worden
sei. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft.
Thomas P. bekennt sich nicht schuldig; es gilt die
Unschuldsvermutung. Der Fall beschäftigt nicht nur das Gericht,
sondern wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie sieht
Verantwortung am Berg aus – und wie kippt eine Tour in eine Lage,
aus der es kein Zurück mehr gibt? In dieser ersten Folge der
"Inside Austria"-Miniserie rekonstruieren wir die Tour bis zu dem
Punkt, an dem es kein Zurück mehr für die beiden gibt. Und wir
wollen wissen - wer trägt am Berg eigentlich die Verantwortung?
Foto: Anton Riepler/Erzherzog-Johann-Hütte/Österreichischer

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