Neues deutsches Zensurgesetz: Ende von Meinungs- und Pressefreiheit | Von Thomas Röper
13 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
In Deutschland soll im Zuge der Umsetzung einer
EU-Richtlinie nun das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz
eingeführt werden, das nicht nur die Meinungs- und
Pressefreiheit, sondern auch den journalistischen Quellenschutz
und damit den kritischen Journalismus selbst endgültig begraben
wird.
Ein Standpunkt von Thomas Röper.
Ich habe am Montag bereits ein Video von
NuoViso über das
Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz veröffentlicht. Nun will
ich auch in einem Artikel erklären, worum es dabei geht und wie
die Bundesregierung die Meinungs- und Pressefreiheit endgültig
begraben will.
Die EU gibt die Richtung vor
Im Oktober hat die EU die Verordnung
über die Transparenz und das Targeting politischer
Werbung in Kraft gesetzt, die laut der EU „andere
EU-Initiativen zum Schutz unserer Demokratie und zur Förderung
freier und fairer Wahlen“ ergänzen soll. Deutschland muss so eine
EU-Verordnung in deutsches Recht umsetzen, was die
Bundesregierung mit
dem Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz tun
will.
Frank Höfer hat in dem NuoViso-Video bereits darauf hingewiesen,
dass es hier ein Problem mit gewissen Begriffen gibt. Die EU
spricht vom „Schutz unserer Demokratie“, wobei das, was
da beschlossen wurde, mit dem, was in Deutschland im Grundgesetz
als Demokratie gemeint ist, jedoch wenig zu tun hat. Denn
zumindest in dem deutschen Gesetz sind Bestimmungen enthalten,
die dem Grundgesetz und den darin garantierten Grundrechten klar
widersprechen. Es gibt also offensichtlich einen Unterschied
zwischen „unserer Demokratie“ und der im deutschen
Grundgesetz beschriebenen Demokratie.
Worum es geht
Mit den Bestimmungen soll politische Werbung in Wahlkämpfen
reguliert werden. Die offizielle Idee dahinter ist, dass
politische Werbung gekennzeichnet werden muss, um zu verhindern,
dass irgendwelche NGOs, Medien, Influencer und so weiter ihre
Follower politisch beeinflussen, ohne dass diese erkennen können,
dass diese NGOs, Medien, Influencer und so weiter dies im Auftrag
anderer und für Geld tun.
Das klingt sinnvoll, aber schon die Definition dessen, was
demnach „politische Werbung“ sein soll, zeigt, dass es hier in
Wahrheit um Willkür und die Unterdrückung von Meinungen geht, die
der EU oder der Bundesregierung nicht gefallen. Das deutsche
Gesetz beruft sich dabei auf die Definition der EU-Verordnung,
die in Artikel 3 Nummer 2 der EU-Verordnung genannt ist. Darin
heißt es unter anderem, „politische Werbung“ sei:
„die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung,
Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines
beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen
interner Tätigkeiten oder als Teil einer politischen Werbekampagne
erfolgt, die geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis
einer Wahl oder eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder
einen Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess auf Unionsebene oder
auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu beeinflussen“
Nehmen wir das mal auseinander.
Erstens geht es damit um alles, was man mithilfe eines beliebigen
Mittels veröffentlicht, es können also auch Posts in sozialen
Netzwerken sein, deren politischer Inhalt der Bundesregierung
nicht gefällt, der aber nicht strafbar ist. Zweitens wird
eingeschränkt, dass es sich gar nicht um bezahlte Werbung handeln
muss, denn es heißt, es gehe um „der Regel gegen Entgelt“
platzierte Inhalte. Drittens geht es um Inhalte, die das Ergebnis
einer Wahl beeinflussen sollen.
Wenn man das wörtlich nimmt, müsste in Wahlkampfzeiten jeder
Zeitungsartikel, der klar eine Partei lobend hervorhebt oder eine
andere Partei kritisiert unter diese Bestimmung fallen, denn dass
Medien mit ihren Artikeln das Ergebnis einer Wahl beeinflussen
wollen, ist die Regel und nicht die Ausnahme. Insbesondere müsste
das für alle Medien des Medienimperiums der
SPD gelten.
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