KI: Lizenz zum Kopieren? – Rechtsbelehrung 143

KI: Lizenz zum Kopieren? – Rechtsbelehrung 143

1 Stunde 33 Minuten

Beschreibung

vor 3 Tagen

In dieser Folge der Rechtsbelehrung geht es um das Verhältnis von
Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht
die Frage, in welchem Umfang KI-Systeme fremde Bücher, Bilder,
Fotografien, Videos und andere urheberrechtlich geschützte Werke
zur Wissensgewinnung nutzen dürfen. Gemeint ist damit
insbesondere das Training von KI-Modellen im Rahmen des
sogenannten „Maschinellen Lernens„.
Text- und Data-Mining als urheberrechtliche Schranke

Rechtsgrundlage hierfür ist eine urheberrechtliche
Ausnahmeregelung für sogenanntes „Text und Data Mining“ (TDM),
die im Zuge der EU-Urheberrechtsreform 2019 eingeführt wurde.


Während sich die öffentliche Debatte seinerzeit vor allem auf
Uploadfilter konzentrierte, blieb diese Ausnahme für KI-Training
weitgehend unbeachtet. Sie findet sich heute in § 44b (für
jedermann) und § 60d (für Zwecke der wissenschaftlichen
Forschung) UrhG.


Die Ausnahme erlaubt es KI-Anbietern grundsätzlich,
urheberrechtlich geschützte Werke für Trainingszwecke zu nutzen.
Bei kommerzieller Nutzung jedenfalls dann, wenn Rechteinhaber
dieser Nutzung nicht wirksam widersprochen haben.
Reichweite der Schranke und aktuelle Rechtsprechung

Welche Reichweite diese Ausnahmeregel tatsächlich hat, wie ein
solcher Nutzungsvorbehalt ausgestaltet sein muss und in welchem
Umfang sich KI-Systeme analysierte Inhalte „merken“ dürfen,
besprechen wir mit Joerg Heidrich, Rechtsanwalt und Justiziar des
Heise Verlag. Anlass bieten unter anderem aktuelle
Gerichtsentscheidungen zur Frage des KI-Pre-Trainings mit
urheberrechtlich geschützten Werken.


Die Kanzlei von Joerg Heidrich war zudem auf Seiten des beklagten
LAION e.V. beteiligt, das wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen beim Pre-Training von KI-Modellen von
einem Fotografen verklagt wurde. In der Folge besprechen wir
sowohl das zum LAION e.V. ergangene Urteil des Oberlandesgerichts
Hamburg als auch die Entscheidung des Landgerichts München I im
Verfahren GEMA gegen OpenAI.


Wir wünschen viel Vergnügen beim Hören und freuen uns über
Kommentare und Diskussionen.
Rechtsanwalt Joerg Heidrich (LinkedIn) ist Fachanwalt für
IT-Recht sowie zertifizierter Datenschutz-, Compliance- und
KI-Experte und berät bei Heidrich Rechtsanwälte umfassend zu
Datenschutzrecht, IT-Sicherheit, IT-Compliance und KI-Regulierung.
(ki-kanzlei.de – “Wir beraten in allen Bereichen rund um das
Erstellen und die Nutzung von KI.”) Als langjähriger Justiziar des
Heise Verlags, Lehrbeauftragter und Mitglied des Deutschen
Presserats verbindet er praktische Unternehmensperspektiven mit
fundierter juristischer Expertise. Er ist zudem als Autor, Referent
und Podcaster („Auslegungssache“) weithin bekannt und engagiert
sich in vielfältigen Fachgremien und gesellschaftlichen Initiativen
wie beim Deutschen Presserat und als Wahlbeobachter der OSZE.
Zeitmarken


00:00:00 – Begrüßung und Vorstellung des
Themas sowie des Gastes.


00:05:00 – KI-Training: Was sind
Trainingsdaten und wie werden sie genutzt?.


00:08:00 – Erlaubnis für Text- und Data-Mining
nach §§ 44b und 60d UrhG – und wie sie nahezu unbemerkt ins
Gesetz kam.


00:14:00 – Der „Nutzungsvorbehalt in
maschinenlesbarer Form“ als Opt-out-Regelung für geschäftlich
agierende Rechteinhaber.


00:20:00 – Wann ist ein Nutzungsvorbehalt
maschinenlesbar und wer trägt die Beweislast?


00:36:30 – Vergütungspflicht für Urheber:
Kommt eine gesetzliche Nachjustierung?


00:41:00 – Memorisierung: Inwieweit dürfen
sich fremde Inhalte in KI-Modellen wiederfinden? (LG München
I).


00:52:00 – Entscheidung des OLG Hamburg zum
Pre-Training von KI mit Fotografien.


00:58:00 – Semantik und Syntax: Wie „nah dran“
darf die Vorstellung vom Original sein?


01:12:00 – Besteht die Text- und
Data-Mining-Ausnahme den Drei-Stufen-Test? D.h. Werden die
Interessen der Urheber ausreichend berücksichtigt?


01:18:00 – Kann man sich effektiv gegen Text-
und Data-Mining wehren?


01:20:00 – Geht es in Wahrheit um eine
Kränkung des Menschen als vermeintlich einziges kreatives
Wesen?


01:25:00 – Können sich nur KI-Anbieter oder
auch KI-Nutzer im Alltag auf die TDM-Schranke berufen?


01:27:00 – Praktischer Tipp: Umsetzung eines
wirksamen Nutzungsvorbehalts



ANgesprochene Urteile und Verfahren


LAION e.v. KI-Pretraining – Oberlandesgericht Hamburg, Urteil
vom 10.12.2025, Az. 5 U 104/24.

GEMA vs. OpenAI – Landgericht München I, Urteil vom
11.11.2025, Az. 42 O 14139/24.

Getty Images vs. Stability AI – High Court of Justice, Urteil
vom 04.11.2025, Case No: IL-2023-000007 ([2025] EWHC 2863 (Ch)).

Google Auto Suggest bzw. Auto Complete – BGH, 14.05.2013, Az.
VI ZR 269/12.



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erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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