Zwangsentsperrung von Smartphones – Rechtsbelehrung 139

Zwangsentsperrung von Smartphones – Rechtsbelehrung 139

1 Stunde 22 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

Einen Fingerabdruck auf den Sensor legen, um das Smartphone zu
entsperren, ist bequem und einfach. Aber darf der Finger auch
unter Zwang von Polizeibeamten geführt werden? Der
Bundesgerichtshof hat diese Frage in einem Beschluss von diesem
Jahr bejaht (BGH, 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24).
Eine altes Gesetz für moderne Technik

Ermittlungsbehörden dürfen nach Ansicht des BGH Beschuldigte
unter Zwang dazu bringen, ihr Smartphone mittels biometrischer
Verfahren freizuschalten. Begründet wird dies mit einer
erkennungsdienstlichen Vorschrift aus den 1960er Jahren, die nach
Auffassung des Gerichts auch auf moderne biometrische Daten
anwendbar ist (§ 81b StPO).
Kritik an der Entscheidung

Die Entscheidung ist hoch umstritten. Kritiker sehen darin eine
verfassungswidrige Ausweitung des Strafprozessrechts. Eine Norm,
die eigentlich nur die Feststellung körperlicher Merkmale
erlaubt, wird plötzlich zur Universalermächtigungsgrundlage für
tiefgreifende Eingriffe in das digitale Leben. Damit geraten der
Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und das IT-Grundrecht auf
Vertraulichkeit und Integrität der Endgeräte massiv unter Druck.
Diskussion mit Dr. Felix Ruppert

Dr. jur. Felix Ruppert (LinkedIn) lehrt & forscht als
Akademischer Rat a.Z. an der LMU München am Lehrstuhl für
Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und
Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und das Recht der
Digitalisierung. Er ist Herausgeber der Zeitschrift für
Cyberstrafrecht.


Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Felix Ruppert, der die
Entscheidung bereits scharf kritisiert hat (StV-S, 8/2025, LTO,
Deutschlandfunk Kultur), sprechen wir darüber, warum die
Argumentation des BGH auf wackeligen Füßen steht.


Außerdem geht es um die Rolle von Zufallsfunden, die Grenzen
durch Verhältnismäßigkeit und Durchsuchungsbeschlüsse, die Frage,
ob Ermittlungsbehörden mit dem Urteil einen Blankoscheck in den
Händen halten, und warum die letzte Instanz wohl das
Bundesverfassungsgericht sein könnte.
Praktische Fragen

Zum Schluss diskutieren wir auch die praktische Seite. Wie sollte
man sich als Beschuldigter verhalten und sind biometrische
Sicherungen wirklich die beste Wahl?


Wir bedanken uns herzlich bei unserem Gast und wünschen wie immer
viel Vergnügen beim Hören.
Zeitmarken


00:00:00 – Einführung ins Thema und
Vorstellung des Gastes


00:09:40 – „Freiwillige“ Entsperrung unter
psychischem Druck – ist die Einwilligung wirksam?


00:15:00 – Grundsatz der
Selbstbelastungsfreiheit


00:16:45 – Dreiklang: Freiwilliger Zugang,
biometrische Entsperrung, technischer Zugriff ohne Mitwirkung
des Besitzers


00:18:00 – Das Smartphone als zentraler
Datenpunkt des modernen Menschen


00:24:00 – Zufallsfunde im Strafverfahren –
dürfen sie verwertet werden?


00:27:00 – Technisches Aufbrechen, Durchsuchen
von Endgeräten, Beschlagnahme von Daten &
Kommunikationsüberwachung


00:33:30 – Erzwungene biometrische Entsperrung
– darf man sich dagegen wehren?


00:37:30 – Welche Rechtsgrundlage gibt es für
die Zwangsentsperrung?


00:45:00 – Technikoffenheit und kreative
Rechtsauslegung: eine Blankovollmacht für Ermittlungsbehörden?


00:53:50 – Ein Fall für das
Bundesverfassungsgericht?


00:56:40 – Durchsuchungsbeschluss &
Verhältnismäßigkeit als Grenzen der Zwangsentsperrung


01:04:00 – Reaktionen auf das Urteil


01:08:00 – Verwertung rechtswidrig erlangter
Beweise – und warum die konkrete Sachlage (Kindesmissbrauch)
das Urteil beeinflusst haben könnte


01:16:00 – Zukunftsperspektiven: Welche
Entwicklungen sind zu erwarten?


01:20:00 – Praktische Tipps: Wie sollte man
sich verhalten?



Der Beitrag Zwangsentsperrung von Smartphones – Rechtsbelehrung
139 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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