Vertragsrecht Basics für Tech-Manager

Vertragsrecht Basics für Tech-Manager

15 Minuten

Beschreibung

vor 2 Tagen

Verträge sind im Unternehmensalltag kein Sonderfall, sondern
Dauerzustand. In dieser Folge bekommst du einen klaren Überblick
über deutsches Vertragsrecht in der Praxis: Wie Verträge zustande
kommen, warum AGB oft kippen, wo Zahlungsziele und Mängelrügen
richtig teuer werden können, und welche Checkliste dir bei fast
jedem Deal hilft.





Was du mitnimmst


- Wann ein Vertrag schon ohne Unterschrift zustande kommen kann.


- Warum „Angebot“ und „Bestellbestätigung“ im Alltag oft
durcheinandergehen.


- Die drei Grundtypen: Kauf, Dienst, Werk, und was das praktisch
bedeutet.


- Warum Vertretungsmacht und Prokura keine Formalität sind.


- AGB: Einbeziehung, Überraschungsklauseln, Inhaltskontrolle,
B2B-Besonderheiten.


- Verzug: Was rechtlich zählt, wenn Rechnungen zu spät bezahlt
werden.


- Mängelmanagement und warum § 377 HGB im B2B ein Gamechanger
ist.


- Incoterms und warum ein Drei-Buchstaben-Code keine Magie ist,
aber Klarheit schafft.


- International: Rom-I-Verordnung, UN-Kaufrecht, und warum das in
Verträgen explizit geregelt wird.





Glossar


- AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Vorformulierte
Vertragsklauseln für viele Verträge.


- Angebot: Bindender Antrag auf Vertragsschluss, wenn er
hinreichend bestimmt ist.


- Annahme: Zustimmung zum Angebot. Kann auch schlüssig durch
Verhalten erfolgen.


- Vertretungsmacht: Befugnis, ein Unternehmen durch Erklärungen
wirksam zu verpflichten.


- Prokura: Besonders weitgehende handelsrechtliche Vollmacht mit
gesetzlichem Rahmen.


- Schriftform: Form mit eigenhändiger Unterschrift auf einer
Urkunde, wenn gesetzlich verlangt.


- Textform: Lesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger, z.B.
per E-Mail, wenn gesetzlich verlangt.


- Schuldnerverzug: Rechtslage bei verspäteter Leistung nach
Fälligkeit, häufig nach Mahnung.


- Untersuchungs- und Rügepflicht: Obliegenheit im Handelskauf,
Mängel zügig zu prüfen und anzuzeigen.


- CISG: UN-Kaufrecht für internationale Warenkaufverträge, in
vielen Fällen automatisch anwendbar, aber abdingbar.



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