Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht Podcast
  4. Hörerfrage - Schutzbereichserweiterung / unentrinnbare Falle
In dieser Folge widmen sich Michael Stadler und Lukas Fleischer
einer Hörerfrage zur unentrinnbaren Falle nach G 1/93. Die Frage
knüpft unmittelbar an die bisherigen Podcastfolgen zur
Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer (Folge 13 und Folge 14
der zweiten Staffel) sowie an die zuletzt besprochene Entscheidung
zum Staubsaugerfilterbeutel (Folge 12 der dritten Staffel) an.
Hörerfrage Ein nicht ursprünglich offenbartes Merkmal X befindet
sich im erteilten unabhängigen Anspruch. Im Einspruch wird dies als
Verstoß gegen Art 123(2) EPÜ geltend gemacht. Daraus ergibt sich
grundsätzlich die unentrinnbare Falle – außer in den Ausnahmefällen
der G 1/93. Kann man Merkmal X streichen und stattdessen neue,
einschränkende Merkmale Y und Z einfügen, die zwar keinen Bezug zu
X haben, den Schutzbereich aber stärker begrenzen? Antwort der
Podcaster Der Schutzbereich lässt sich nicht quantitativ messen,
sondern nur über Ober-/Untermengenrelationen vergleichen.
Entscheidend ist, ob ein Gegenstand, der vor der Änderung nicht
unter den Anspruch fiel, nach der Änderung unter den Anspruch fällt
(Art 123 (3) EPÜ). Y und Z können den Anspruch stärker
einschränken, trotzdem bleibt die Streichung von X unzulässig, wenn
Y/Z nicht zwingend X implizieren. Die Verkehrsschutzinteressen des
Art 123 (3) EPÜ sprechen klar dagegen, den Schutzbereich "seitlich"
zu verschieben. Damit liegt weiterhin eine unentrinnbare Falle vor.
Zusatzfrage: Unentrinnbare Falle bei abhängigen Ansprüchen?
Grundsätzlich gibt es die unentrinnbare Falle bei abhängigen
Ansprüchen nicht. Ein abhängiger Anspruch, der ein nicht
offenbartes Merkmal enthält, kann immer gestrichen werden. Der
unabhängige Anspruch definiert den maximal zulässigen Schutzbereich
im Einspruch. Selbst wenn der abhängige Anspruch eine unzulässige
Erweiterung enthält, zieht er den Rest des Anspruchssatzes nicht
mit. Praktisch wichtig: Das streitige Merkmal sollte frühzeitig,
spätestens im Hilfsantrag, entfernt werden, um
Verspätungsdiskussionen zu vermeiden. Die unentrinnbare Falle
greift selbst dann, wenn alternative Merkmale den Anspruch
"stärker" einschränken würden. Entscheidend bleibt allein das
Verbot der Schutzbereichserweiterung nach Art 123 (3) EPÜ. Bei
abhängigen Ansprüchen besteht dieses Problem hingegen nicht.
Episode melden

„Hörerfrage - Schutzbereichserweiterung / unentrinnbare Falle“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz