#750 Wenn die Polizei den Anwaltswunsch der beschuldigten Person ins Leere laufen lässt

#750 Wenn die Polizei den Anwaltswunsch der beschuldigten Person ins Leere laufen lässt

Wahlverteidigung ist ein Verfahrensrecht – kein Höflichkeitswunsch
22 Minuten

Beschreibung

vor 2 Tagen
In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» stellt Duri Bonin
eine Praxisfrage an Nina Langner, die harmlos klingt und in der
Haft trotzdem brennt: Spätabends spricht ein Polizist auf die
Combox der Kanzlei. Eine verhaftete Person wünscht eine bestimmte
Verteidigung, die Einvernahme soll am nächsten Tag zwischen 10 und
11 Uhr stattfinden. Man soll doch bitte am Morgen zurückrufen. Kurz
nach 8 Uhr rufst du zurück – es klingelt ins Leere, dann springt
die Combox an. Was machst du als Verteidigerin – und was bedeutet
das für die Anwaltswahl der beschuldigten Person? Duri und Nina
sezieren den Ablauf nicht als Theorie, sondern als konkretes
Handwerk unter Zeitdruck: Welche Schritte sind sinnvoll? Wo
scheitert man strukturell (fehlender Name, kein Anknüpfungspunkt,
kein greifbares «Mandatsverhältnis» gegenüber dem Posten)? Wie
«rettet» die Polizei das Dilemma bequem über das
Strafverteidiger-Pikett – und warum entsteht dabei genau die
Nebenwirkung, dass am Schluss eine falsche Geschichte hängen bleibt
(«Ihr Wunschverteidiger hat nicht zurückgerufen»), obwohl schlicht
niemand abgenommen hat? Zentrale Themen und Fragen dieser Episode -
Warum du als Strafverteidigerin trotz Hartnäckigkeit auflaufen
kannst, wenn du keinen Namen der beschuldigten Person hast und der
Polizist vom Vorabend am Morgen nicht mehr greifbar ist. - Welche
minimalen Informationen die Polizei hinterlassen müsste (Name der
Kontaktperson, Name der beschuldigten Person, E-Mail, direkte
Nummer), damit der Wunsch nach Wahlverteidigung überhaupt praktisch
werden kann. - Wie man als Pikett-Anwalt mit dieser Lage umgeht und
ob es dabei um anwaltliche Kollegialität geht oder darum, dem
Klientenwunsch Nachachtung zu verschaffen. - Warum alle
professionellen Beteiligten sich daran messen lassen müssen, ob dem
Wunsch der beschuldigten Person real nachgelebt wird – nicht nur
formal. «Hauptsache irgendein Anwalt ist da» mag kurzfristig
beruhigen, kann aber langfristig Misstrauen erzeugen, wenn die
beschuldigte Person später erfährt, dass dem ursprünglichen Wunsch
nicht wirklich Nachachtung verschafft wurde. - Duri’s Leitfrage als
Verteidigungs- und Polizeiethik im Kleinen: Was würde ich wollen,
wenn ich die beschuldigte Person wäre? Zitat, das bleibt: «Die
Hauptperson in diesem Moment ist die beschuldigte Person. Punkt.»
Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten
Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden
Menschen zusammen. Im Podcast 'Auf dem Weg als Anwält:in' versucht
der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern
(Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger,
Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige …) zu ergründen, wie diese
ticken, was sie antreibt und wie sie das Rechtssystem erleben.
Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen
findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der
Gesellschaft. Links zu diesem Podcast: - Das Buch zum Podcast: [In
schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung,
Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/)
- Anwaltskanzlei von [Nina Langner & Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als
Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf
allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri
Bonin' suchen und abonnieren.

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