Beschreibung
vor 4 Monaten
Heute geht es um das Recht auf Lüge im Arbeitsverhältnis.
Unzulässige Fragen: Schwangerschaft, Familienplanung,
Religion/Konfession (außer eng begrenzte Tendenzbetriebe),
Parteizugehörigkeit, sexuelle Orientierung, allgemeine Gesundheit
ohne konkreten Jobbezug, allgemeine Fragen zu Vorstrafen sowie
getilgten Verurteilungen. Auf solche Fragen darf der Bewerber
unwahr antworten („Recht zur Lüge“).
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Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in
Marzahn
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Arbeitsrecht
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