Antje von Ungern-Sternberg: Die „Recht auf Vergessen“-Entscheidungen des BVerfG
26 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
In welche Richtung steuert der Grundrechtsschutz in Europa? Thomas
Kemper (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am IRP Trier) spricht mit
Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg (Trier) über die „Recht auf
Vergessen I und II“- Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
sowie den derzeit dort anhängigen „Fall Egenberger“. Die Verfahren
beleuchten den Trend zur Vereinheitlichung des europäischen
Grundrechtsschutzes und die möglichen Reaktionen nationaler
Gerichte hierauf.
Kemper (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am IRP Trier) spricht mit
Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg (Trier) über die „Recht auf
Vergessen I und II“- Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
sowie den derzeit dort anhängigen „Fall Egenberger“. Die Verfahren
beleuchten den Trend zur Vereinheitlichung des europäischen
Grundrechtsschutzes und die möglichen Reaktionen nationaler
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