Alexander Proelß: Wie kann ein unverbindliches Gutachten das Klimavölkerrecht schärfen?
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vor 4 Monaten
Welche völkerrechtlichen Klimaschutzpflichten haben Staaten? Und
was geschieht, wenn sie diese nicht erfüllen? Über Jahrzehnte
waren diese Fragen hochumstritten. Auf Bitten der
UN-Generalversammlung hat der Internationale Gerichtshof nun ein
wegweisendes Gutachten veröffentlicht, das diese Fragen
beantworten soll. Unter anderem äußert er sich darin zu
dem2-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens, zu einem möglichen
Menschenrecht auf eine saubere Umwelt und zu der Frage, ob
Staaten Schadensersatz für klimawandelbedingte Naturkatastrophen
verlangen können.
So viele Antworten das Gutachten des Gerichtshofs gibt, so viele
neue Fragen wirft es sogleich auf. Welche Bedeutung hat dieses
Gutachten für das Umweltvölkerrecht? Ist jetzt eine Klagewelle
des globalen Südens zu erwarten und welche Mittel bietet das
Völkerrecht, Staaten tatsächlich für Rechtsverletzungen zur
Verantwortung zu ziehen? Und könnte das Gutachtenschließlich
sogar deutsches Recht beeinflussen? Über diese Fragen konnte
unser Mitarbeiter Noah Drautzburg mit Prof. Dr. Alexander Proelß
(Hamburg) sprechen.
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