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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

 

Thema heute:   

Feuergefahr in der Adventszeit: So sind Verbraucher richtig
abgesichert - Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche
Policen jetzt besonders wichtig sind

 

 

DEN Reim kennen wir alle: Advent, Advent, ein Lichtlein
brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht
das Christkind vor der Tür". Und wenn es ganz dumm läuft, dann
steht auch die Feuerwehr vor der Tür.

Draußen wird es früher dunkel – drinnen sorgen Kerzen,
Lichterketten und Co. für gemütliches Licht. Doch was
Behaglichkeit schafft, kann schnell gefährlich werden. „Wenn
Weihnachtsdekoration Feuer fängt, ist keineswegs sicher, dass die
Versicherung den Schaden vollständig ersetzt. Kerzen oder andere
offene Flammen sollten daher niemals unbeaufsichtigt bleiben“,
sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Um im Ernstfall
finanziell geschützt zu sein, zählen die Privathaftpflicht-, die
Wohngebäude- und bei hochwertiger Einrichtung auch die
Hausratversicherung zu den wichtigsten Absicherungen.

Gerät der Weihnachtsbaum in Brand und verursacht zusätzlich
Schäden in der Nachbarwohnung, springt die
Privathaftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, der Schaden
wurde etwa durch Fahrlässigkeit ausgelöst. Die empfohlene
Deckungssumme liegt bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für
Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Wer auf diesen
Versicherungsschutz verzichtet, riskiert im Schadenfall hohe
Zahlungsverpflichtungen, da man mit dem eigenen Einkommen und
Vermögen haftet. Für Mieter spielt die
Privathaftpflichtversicherung eine zentrale Rolle – insbesondere,
wenn Mietsachen durch einen solchen Brand beschädigt werden. Dazu
zählen fest verbaute Bestandteile wie Böden, Einbauküchen oder
Badewannen. „Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob ihre
Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden in ausreichender
Höhe abdeckt – auch an Gebäuden, Grundstücken und Wohnräumen“,
sagt der BdV.

Für Eigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, da
sie die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nach Feuer- oder
Löschwasserschäden am Gebäude übernimmt. Das gilt beispielsweise
für Türen, Wände oder fest verklebte Parkettböden. Die
Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer oder
Löschwasser auf, die am beweglichen Inventar entstehen – also
beispielsweise an Möbeln, Kleidung oder auch Geschenken. Eine
solche Police ist sinnvoll, wenn der Hausrat nicht ohne Weiteres
aus eigenen Mitteln ersetzt werden könnte, ohne den
Lebensstandard zu gefährden. Damit Versicherte im Schadenfall
keine Kürzungen ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
hinnehmen müssen, sollten ihre Verträge einen Verzicht auf den
sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des
Versicherungsfalls enthalten

 

 

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https://www.was-audio.de/aanews/News20251209_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 09. Dezember 2025“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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