SR087 | Unterschlagung | § 246 StGB | Wiederholte Zueignung | Teil 5 | Examenskurs zum Anhören
12 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Beschreibung:
Was passiert eigentlich, wenn jemand sich mehrfach dieselbe
Sache zueignet? Ist das dann ein neuer Tatbestand – oder
bleibt es beim einmaligen Unrecht? In dieser Folge klären wir die
examensrelevante Frage der wiederholten Zueignungbei § 246
StGB und zeigen, wie du solche Fälle klar strukturieren und
sauber prüfen kannst.
Ein Klassiker mit vielen Fallvarianten – von der Aneignung über
die spätere Enteignung bis zur wiederholten Manifestation des
Zueignungswillens.
Was steckt drin?
Begriff der Zueignung: Aneignung + Enteignung
Wiederholte Zueignung: Wann liegt eine zweite Tat vor?
Abgrenzung zur fortwirkenden Tat (Tatentschluss vs. neue
Entschließung)
Bedeutung für Konkurrenzfragen und Verjährung
Klausurformulierung bei wiederholtem Verhalten des Täters
Lerneffekte:
Sicheres Verständnis des Zueignungsbegriffs in § 246 StGB
Strukturierte Prüfung bei mehrfachen Zueignungshandlungen
Argumentationsfähigkeit bei Fortwirkung oder neuem Vorsatz
Verknüpfung mit Problemen der Konkurrenzen und des Rücktritts
Vorbereitung auf beliebte Fallgestaltungen mit mehrfachen
Entschlüssen
Unsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos
Verlag:
Winkler, Klausurentraining Besonderes Verwaltungsrecht
https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/klausurtraining-besonderes-verwaltungsrecht-id-101027/
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