SR101 | Mord | § 211 StGB | Heimtücke | Restriktive Auslegung | Teil 2
18 Minuten
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vor 2 Jahren
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Die Heimtücke ist das am häufigsten bejahte Mordmerkmal – aber
gerade deshalb auch besonders umstritten. In Teil 2 der Reihe
werfen wir einen Blick auf die restriktive Auslegung der
Heimtücke: Warum ist sie nötig? Und wie wirkt sie sich auf die
Prüfung in der Klausur aus?
Diese Folge bietet den theoretischen Unterbau für alle
praktischen Konstellationen, die in den nächsten Teilen folgen –
und macht deutlich, warum das bloße Ausnutzen von Arglosigkeit
eben nicht automatisch zur Heimtücke führt.
Was steckt drin?
Warum ist eine restriktive Auslegung erforderlich?
Verfassungsrechtlicher Hintergrund: Art. 103 Abs. 2 GG und
das Bestimmtheitsgebot
Kritik an der Weite des Heimtückebegriffs
Dogmatische Versuche der Eingrenzung (z. B. durch „feindliche
Willensrichtung“ oder Ausnutzungsbewusstsein)
Auswirkungen auf die Fallbearbeitung in der Klausur
Lerneffekte:
Verständnis der Heimtücke als Ausnahmetatbestand
Verknüpfung von Strafrecht AT, BT und Verfassungsrecht
Argumentationsgrundlagen für Grenzfälle
Theoretischer Rahmen für die nachfolgenden Heimtücke-Folgen
Sensibilisierung für den Wertungsrahmen bei § 211 StGB
Unsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos
Verlag:
Kindhäuser | Böse, Strafrecht Besonderer Teil II
https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/strafrecht-besonderer-teil-ii-id-102924/
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