SR109 | Mord | § 211 StGB | Mordlust – zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – grausam
13 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 2 Jahren
Beschreibung:
In dieser Folge werfen wir einen Blick auf gleich drei
objektive Mordmerkmale des § 211 StGB, die in der Klausur oft
nebeneinander geprüft werden – oder gegeneinander abzugrenzen
sind: Mordlust, Befriedigung des
Geschlechtstriebsund Grausamkeit.
Wir klären, was genau diese Merkmale ausmacht, wo die Grenzen
liegen und welche typischen Klausurkonstellationen du sicher
beherrschen solltest – von sinnloser Tötung bis zu
sexualbezogener Gewalt.
Was steckt drin?
Mordlust: Was bedeutet das genau – und wann liegt sie vor?
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs: Definition und
typische Konstellationen
Grausamkeit: Objektives und subjektives Element im
Zusammenspiel
Abgrenzungen und Überschneidungen
Klausurklassiker und typische Prüfungsfehler
Lerneffekte:
Definitionen und klausurtaugliche Formulierungen zu drei
Mordmerkmalen
Abgrenzung subjektiver und objektiver Elemente bei
„Grausamkeit“
Systematische Einordnung im Prüfungsaufbau von § 211 StGB
Verständnis für typische Klausurkonstellationen (z. B.
„Tötung aus Langeweile“ oder „sexuelle Gewalt mit Tötungsfolge“)
Prüfungsrelevante Hinweise zu innerer Tatmotivation und
äußeren Tatumständen
Unsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos
Verlag:
Schramm, Besonderes Strafrecht Teil 2
https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/strafrecht-besonderer-teil-ii-id-109317/
Support the show
Links & Ressourcen:
Unsere Website
️ Alle Folgen & Infos
️Podcast Recht Aktuell
️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht
Alle Folgen Öffentliches Recht
Alle Folgen Zivilrecht
Alle Folgen Ersti-Woche
Unterstütze uns:
Werde Teil unserer Community
️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & ...
Weitere Episoden
17 Minuten
vor 6 Tagen
19 Minuten
vor 1 Woche
In Podcasts werben
Kommentare (0)