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In Episode 162 des c't-Datenschutz-Podcasts diskutieren Redakteur
Holger Bleich und heise-Justiziar Joerg Heidrich mit Tobias Keber,
dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit
(LfDI) in Baden-Württemberg und aktuellen Vorsitzenden der
Datenschutzkonferenz (DSK). Zum Einstieg sprechen die drei über ein
Bußgeld von 100.000 Euro gegen eine kroatische Immobilienagentur.
Neben unzulässig lange gespeicherten Unterlagen beanstandete die
Behörde unzureichende Datenschutzschulungen. Keber betont, dass
Datenschutz nur wirksam sei, wenn Beschäftigte praxisnah und
regelmäßig geschult würden. Ein reines "Wegklicken" von
Online-Folien reiche nicht aus. Zentrales Thema des Gesprächs ist
der Schock über die Pläne der neuen baden-württembergischen
Landesregierung, der Datenschutzbehörde 40 Prozent der Stellen zu
streichen. Keber kritisiert dieses Vorhaben deutlich. Es passe
nicht zusammen, dass der Staat und auch das Bundesland gleichzeitig
polizeiliche Überwachungsbefugnisse und den Einsatz von Künstlicher
Intelligenz massiv ausbaue, die Kontrollinstanzen im Gegenzug aber
derart schwächen wolle. Zusätzlich belaste eine enorme
Beschwerdeflut die Behörde. Die Zahl der Eingaben stieg zuletzt um
fast 90 Prozent auf über 7600 Fälle an. Keber führt dies vor allem
auf KI-generierte Texte zurück. Da die Behörde jede Beschwerde
zwingend bearbeiten muss, binde dies wertvolle Ressourcen, die an
anderer Stelle – etwa bei der wichtigen Beratung von Unternehmen –
schmerzlich fehlen. Als Gegenentwurf zu
Zentralisierungsbestrebungen haben die Landesdatenschutzbehörden
auf der 111. Datenschutzkonferenz in Stuttgart einstimmig
"Stuttgarter Impulse" verabschiedet. Die Bundesbeauftragte war
nicht an Bord, weil sie hier andere Interessen verfolgt. Die
Vorschläge reichen von einer gesetzlichen Verankerung der
Datenschutzkonferenz über eine professionelle Geschäftsstelle bis
zu verbindlichen Mehrheitsentscheidungen. Geplant sind außerdem ein
zentrales digitales Portal für Bürgeranfragen nach dem Prinzip "No
Wrong Door", eine gemeinsame Entscheidungsdatenbank und das
"Einer-für-alle-Prinzip", bei dem die Prüfung einer Behörde
bundesweit gilt. Auch die beliebten Kurzpapiere sollen wiederbelebt
werden, wie Keber im Gespräch verriet.

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