Soll eine Lehrerin Kopftuch tragen dürfen? Eine Auslegeordnung
Zurzeit diskutiert die Schweiz übers Kopftuch im Klassenzimmer.
Auslöser war eine Muslimin, die mit Kopftuch unterrichten wollte.
Eltern verhinderten dies. Was bedeutet die Diskussion für eine
angehende Lehrerin mit Kopftuch? Warum ist ein Pädagogikpr ...
29 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Wochen
Zurzeit diskutiert die Schweiz übers Kopftuch im Klassenzimmer.
Auslöser war eine Muslimin, die mit Kopftuch unterrichten wollte.
Eltern verhinderten dies. Was bedeutet die Diskussion für eine
angehende Lehrerin mit Kopftuch? Warum ist ein Pädagogikprofessor
für ein Verbot? Und was sagt das Gesetz? Der «Tages-Anzeiger»
machte den Fall im Juli publik: Eine muslimische Lehrerin mit
Kopftuch sollte nach den Sommerferien in Eschenbach SG ihre Stelle
antreten. Doch Eltern protestierten. Und die Schule löste den
Arbeitsvertrag mit der Muslimin auf, um einen Rechtsstreit zu
verhindern. Seither läuft die Diskussion: Ist ein Kopftuch als
sichtbares Zeichen des Islams im Klassenzimmer zulässig? Ritzt dies
die religiöse Neutralität, die in der Schule verfassungsmässig
garantiert wird? Und was, wenn Schülerinnen Kopftuch tragen wollen?
Das Kopftuch im Klassenzimmer wirft viele Fragen auf. Nach
Chancengleichheit, Integration, Werten und der Stellung der
Religion und des Islams in unserer Gesellschaft. «Perspektiven»
versucht, Antworten zu finden und spricht mit einer angehenden
Lehrerin mit Kopftuch, einem ehemaligen Professor der Pädagogischen
Hochschule und SP-Politiker, der sich für ein Verbot des Kopftuchs
für Lehrerinnen ausspricht und mit einem Rechtsexperten, der
aufzeigt, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist wie in der
Diskussion oft angenommen. In der Sendung kommen zu Wort: • Zahra
Öğretmen (Pseudonym), angehende Lehrerin mit Kopftuch • Bernhard
Hauser, emeritierter Professor der pädagogischen Hochschule SG,
SP-Kantonsrat SG • Lorenz Engi, Privatdozent für öffentliches Recht
und Rechtsphilosophie an der Hochschule St. Gallen Autorin: Nicole
Freudiger
Auslöser war eine Muslimin, die mit Kopftuch unterrichten wollte.
Eltern verhinderten dies. Was bedeutet die Diskussion für eine
angehende Lehrerin mit Kopftuch? Warum ist ein Pädagogikprofessor
für ein Verbot? Und was sagt das Gesetz? Der «Tages-Anzeiger»
machte den Fall im Juli publik: Eine muslimische Lehrerin mit
Kopftuch sollte nach den Sommerferien in Eschenbach SG ihre Stelle
antreten. Doch Eltern protestierten. Und die Schule löste den
Arbeitsvertrag mit der Muslimin auf, um einen Rechtsstreit zu
verhindern. Seither läuft die Diskussion: Ist ein Kopftuch als
sichtbares Zeichen des Islams im Klassenzimmer zulässig? Ritzt dies
die religiöse Neutralität, die in der Schule verfassungsmässig
garantiert wird? Und was, wenn Schülerinnen Kopftuch tragen wollen?
Das Kopftuch im Klassenzimmer wirft viele Fragen auf. Nach
Chancengleichheit, Integration, Werten und der Stellung der
Religion und des Islams in unserer Gesellschaft. «Perspektiven»
versucht, Antworten zu finden und spricht mit einer angehenden
Lehrerin mit Kopftuch, einem ehemaligen Professor der Pädagogischen
Hochschule und SP-Politiker, der sich für ein Verbot des Kopftuchs
für Lehrerinnen ausspricht und mit einem Rechtsexperten, der
aufzeigt, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist wie in der
Diskussion oft angenommen. In der Sendung kommen zu Wort: • Zahra
Öğretmen (Pseudonym), angehende Lehrerin mit Kopftuch • Bernhard
Hauser, emeritierter Professor der pädagogischen Hochschule SG,
SP-Kantonsrat SG • Lorenz Engi, Privatdozent für öffentliches Recht
und Rechtsphilosophie an der Hochschule St. Gallen Autorin: Nicole
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