IME031: Killing me softly – Teil 1, Suizid in der Strafrechtsklausur, Sirius-Fall, aktive, indirekte und passive Sterbehilfe, Fuldaer Fall zum Behandlungsabbruch
mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy
51 Minuten
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Das Original: Bei Irgendwas mit Recht hörst du von spannenden Persönlichkeiten im Rechtsmarkt sowie Profis für Deine Jura-Examensvorbereitung. Sie geben dir Inspiration, Tipps für Deine Bewerbung und wertvolle Innensichten. Lerne vielleicht sogar Deine...
Beschreibung
vor 3 Monaten
Triggerwarnung: Marc spricht mit Prof. Dr. Charlotte
Schmitt-Leonardy über Suizid in der strafrechtlichen Klausur. Die
beiden widmen sich der Sterbehilfe und Examensklassikern wie Tötung
auf Verlangen, mittelbare Täterschaft, Behandlungsabbruch sowie die
Folgen des Fuldaer Falles oder des berühmten Falles Sirius. Prof.
Schmitt-Leonardy ordnet die aktuelle Rechtsprechung,
verfassungsrechtliche Leitlinien und prüfungsrelevante
Stolpersteine ein, erklärt den Point of no Return im Rahmen der
unter der Headline ‘killing me softly’ geführten juristischen
Problemkomplexe. Es wird erörtert, warum straflose Beihilfe zum
Suizid in der Praxis oftmals auch nur von anwaltlicher Beratung
abhängt und welche Rolle der mutmaßliche Wille beim Abschalten
lebensverlängernder Maßnahmen spielt. Schließlich steht auch die
für die Klausur wichtige Abgrenzung von indirekter von aktiver
Sterbehilfe im Fokus. Klausurstrategien und Antworten auf viele
weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von Irgendwas mit
Examen – Strafrechtsedition. Viel Erfolg beim Lernen!
Schmitt-Leonardy über Suizid in der strafrechtlichen Klausur. Die
beiden widmen sich der Sterbehilfe und Examensklassikern wie Tötung
auf Verlangen, mittelbare Täterschaft, Behandlungsabbruch sowie die
Folgen des Fuldaer Falles oder des berühmten Falles Sirius. Prof.
Schmitt-Leonardy ordnet die aktuelle Rechtsprechung,
verfassungsrechtliche Leitlinien und prüfungsrelevante
Stolpersteine ein, erklärt den Point of no Return im Rahmen der
unter der Headline ‘killing me softly’ geführten juristischen
Problemkomplexe. Es wird erörtert, warum straflose Beihilfe zum
Suizid in der Praxis oftmals auch nur von anwaltlicher Beratung
abhängt und welche Rolle der mutmaßliche Wille beim Abschalten
lebensverlängernder Maßnahmen spielt. Schließlich steht auch die
für die Klausur wichtige Abgrenzung von indirekter von aktiver
Sterbehilfe im Fokus. Klausurstrategien und Antworten auf viele
weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von Irgendwas mit
Examen – Strafrechtsedition. Viel Erfolg beim Lernen!
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