Irgendwas mit Recht | Vorbilder, Karrieren & Jobs im Jura-Podcast
Das Original: Bei Irgendwas mit Recht hörst du von spannenden Persönlichkeiten im Rechtsmarkt sowie Profis für Deine Jura-Examensvorbereitung. Sie geben dir Inspiration, Tipps für Deine Bewerbung und wertvolle Innensichten. Lerne vielleicht sogar Deine...
Podcaster
Episoden
22.12.2025
41 Minuten
In dieser Irgendwas mit Examen-Episode spricht Prof. Dr. Charlotte
Schmitt-Leonardy über sogenannte vergessene Delikte im Strafrecht,
also Vorschriften, die in Vorlesungen, Reps und Klausuren leicht
unter den Tisch fallen, obwohl sie häufig an examensrelevante
Konstellationen andocken. Ausführlich geht es zunächst um den
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB und den
tätlichen Angriff nach § 114 StGB, einschließlich ihrer Funktion
als lex specialis zur Nötigung, der Bedeutung der Rechtmäßigkeit
der Diensthandlung als objektive Strafbarkeitsvoraussetzung und der
Frage, wie weit man in einer Strafrechtsklausur wirklich
öffentlich-rechtlich prüfen muss. Anhand eines Fußballfalles rund
um einen Platzverweis im Stadion und den Einsatz der Polizei werden
typische Klausurkonstellationen, die Rolle von Reformen,
Qualifikationen und Irrtümern sowie das Verhältnis zu Delikten wie
Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Straßenverkehrsdelikten
aufgezeigt. Im zweiten Teil wendet sich Charlotte drei weiteren
gerne vergessenen Normen zu: dem Vortäuschen einer Straftat nach §
145d StGB, der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB und der
Strafvereitelung nach § 258 StGB. Sie erläutert, wann eine Anzeige
gegen Unbekannt nicht ausreicht, was unter Vortäuschen und
Verdächtigen zu verstehen ist, warum § 164 eine objektiv falsche
Beschuldigung einer konkret individualisierbaren Person voraussetzt
und in welchem Verhältnis § 145d StGB zu § 164 StGB steht. Zudem
werden typische Fallgestaltungen mit Brüdern oder Freunden, die den
wahren Täter schützen wollen, der Nemo-tenetur-Grundsatz, die
Bedeutung von Anfangsverdacht und Zeugenaussagen sowie die
Privilegierung der Angehörigenhilfe in § 258 Abs. 6 besprochen. Wie
und warum werden Konstellationen zu §§ 113, 114, 145d, 164 und 258
StGB aus Prüfersicht oft mit Klassikern wie Körperverletzung,
Diebstahl oder Aussagedelikten kombiniert? Wie findet man in der
Klausur diese vergessenen Delikte, wenn sie im Rep kaum vorkamen?
Wie weit muss eine verwaltungsrechtliche Prüfung zu polizeilichen
Maßnahmen wirklich gehen, um im Examen zu überzeugen, ohne sich zu
verzetteln? Welche Rolle spielt das Systemverständnis des Straf-
und Strafprozessrechts, etwa beim Zusammenspiel von Selbstschutz,
Aussagepflichten, Justizschutz und Ressourcenschonung?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in
dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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18.12.2025
40 Minuten
In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Charlotte
Schmitt-Leonardy. Es geht um Gefährdungsdelikte als besondere Form
der Erfolgsdelikte und die Abgrenzung zu klassischen
Verletzungsdelikten. Ausgehend von der Dogmatik der Erfolgsdelikte
erläutert Prof. Schmitt-Leonardy, was eine konkrete Gefahr
dogmatisch ausmacht, warum Gefährdungsdelikte trotz fehlender
Rechtsgutsverletzung Erfolgsdelikte sind und welche Rolle der
examensrelevante Beinahe-Unfall spielt. Anhand von Beispielen aus
den Straßenverkehrsdelikten, etwa den §§ 315b, 315c StGB, sowie den
Brandstiftungsdelikten, insbesondere § 306a StGB, wird
herausgearbeitet, wie konkrete, abstrakte und abstrakt-konkrete
Gefährdungsdelikte voneinander abzugrenzen sind und weshalb gerade
konkrete Gefährdungsdelikte in Examensklausuren so beliebt sind.
Ihr erfahrt, nach welchen Kriterien sich eine konkrete Gefahr in
der Klausur feststellen lässt, welche Bedeutung die ex-ante
Betrachtung und der Blick eines sachverständigen Beobachters haben
und wie sich dies auf Vorsatz, Rücktritt und die Argumentation zur
objektiven Zurechnung auswirkt. Außerdem wird mit § 231 StGB ein
häufig übersehenes, aber examensrelevantes abstraktes
Gefährdungsdelikt vorgestellt, bei dem bereits die Beteiligung an
einer Schlägerei strafbar sein kann und genau das wichtige
Besonderheiten bei Beteiligung, der objektiven Bedingung der
Strafbarkeit und dem Prüfungsaufbau mit sich bringt. Wie streng
muss man den Gefahrenbereich und die Nähe zum Schadenseintritt in
der Klausur fassen, damit die konkrete Gefahr wirklich vorliegt? In
welchen Konstellationen kippt eine bloß abstrakte Gefährlichkeit in
eine konkrete Gefährdung um und wie können Sachverhaltsdetails euch
dabei helfen? Warum ist § 231 StGB so weit gefasst und welche
kriminalpolitischen Überlegungen stecken hinter dieser Norm, die
teils kritisch gesehen wird? Und wie wirken sich Gefährdungsdelikte
darauf aus, ob und wann ein strafbefreiender Rücktritt noch möglich
ist? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in
dieser Folge von IMR. Viel Spaß beim Hören - und viel Erfolg für
Euer Examen!
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08.12.2025
28 Minuten
In dieser 343. Folge spricht Marc mit seinem Namensvetter Marc
Radon über einen ungewöhnlichen Karriereweg innerhalb der Justiz
und Finanzverwaltung. Er berichtet von den prägenden Erfahrungen in
der Sitzungsvertretung und der Erkenntnis, dass ihn die einsame,
aktenzentrierte Arbeit in der Staatsanwaltschaft langfristig nicht
erfüllt. Anschließend schildert er den Wechsel in eine Kanzlei im
Steuerstrafrecht sowie den Eintritt in die Finanzverwaltung. Heute
lehrt er an der Hochschule für Finanzen in Nordrhein-Westfalen,
erklärt, wie man Dozent wird und welche Chancen eine
Fachhochschulprofessur innerhalb der Finanzverwaltung bietet. Was
sollte man über die tatsächliche Arbeit in der Staatsanwaltschaft
wissen, bevor man sich dafür entscheidet? Welche Möglichkeiten
eröffnet die Finanzverwaltung für Juristinnen und Juristen jenseits
des klassischen Finanzamtsklischees? Wie plant man einen Weg in die
Lehre und perspektivisch eine Professur an einer Fachhochschule für
Finanzen? Und wie sinnvoll ist der Einsatz von KI in Studium und
Praxis wirklich, wenn man langfristig ein fundiertes juristisches
Verständnis aufbauen möchte? Antworten auf diese und viele weitere
Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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01.12.2025
30 Minuten
In der 342. Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit
Christian Wensing, Volljurist und heute in leitender Position in
der Rechtsabteilung von Douglas. Christian erzählt, wie er über ein
Faible für Sprachen, einen juristischen Vater und erste vage
Berufsüberlegungen zum Jurastudium in Münster gekommen ist, warum
ihn wirtschaftsnahe Themen wie Kartell- und Gesellschaftsrecht
fasziniert haben und wie Stationen im Bundeskartellamt, in
Großkanzleien und in der Rechtsabteilung von Henkel seinen Wunsch
nach internationaler Arbeit geprägt haben. Es geht darum, weshalb
er den eher ungewöhnlichen Weg gewählt hat, den LLM erst nach dem
zweiten Examen in London zu machen, welche Rolle Sprache und
Netzwerke spielen. Wie bereitet sich ein europaweit tätiger
Retailer mit Milliardenumsätzen auf ein Börsen-Listing vor? Was
bedeutet eine umfassende Due Diligence aus Unternehmenssicht
konkret und wie koordiniert man intern Datenräume, Fragenkataloge
und externe Berater? Was unterscheidet die Perspektive eines
Kanzlei-Anwalts von der eines Unternehmensjuristen, der auch die
Integration von Zukäufen und die langfristige Entwicklung im
Konzern begleitet? Wie fühlt es sich an, wenn Kapitalmarktrecht
plötzlich zum täglichen Handwerkszeug wird, obwohl man ursprünglich
aus dem Private-Equity- und M&A-Bereich kommt? Und welche
Überlegungen sollten Studierende und Referendarinnen anstellen,
wenn sie zwischen Großkanzlei, LLM, Promotion und
Unternehmensjuristerei abwägen? Antworten auf diese und viele
weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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17.11.2025
48 Minuten
341. Episode von IMR und zugleich die 34. Folge Irgendwas mit
Examen: In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Dr. h.c.
Barbara Dauner-Lieb. Es geht um mentale Fitness im Jurastudium und
insbesondere in der Examensvorbereitung. Sie erläutert, was mentale
Fitness von bloßer Leistungsoptimierung unterscheidet, wie sich
ungesunder Dauerstress zeigt und wo die Grenze verläuft, ab der
Studierende professionelle psychologische oder ärztliche Hilfe
suchen sollten. Thematisiert werden außerdem typische Denkfehler in
der Examensphase, etwa die Fixierung auf reine Lernzeit statt auf
Lerntechnik und juristisches Handwerkszeug, der Einfluss von
Lerngruppen und sozialen Kontakten sowie der Umgang mit
vergleichsweise schlechten Klausurergebnissen. Barbara stellt
konkrete, alltagstaugliche Strategien vor – von bewusster Planung
der Examensvorbereitung über Gehen, Atmung, autogenes Training,
Yoga und Tagebuchschreiben bis hin zu Routinen wie früh aufstehen,
anfangen, dranbleiben, Nein sagen und freundlich mit sich selbst
umgehen. Welche einfachen Routinen lassen sich trotz voller
Lernpläne wirklich dauerhaft integrieren? Wie kann man
Lerntechniken so anpassen, dass man mit weniger Zeitaufwand bessere
Ergebnisse erzielt? Und wie gelingt es, eine gesunde Distanz zum
Notendruck zu entwickeln, ohne die eigenen Ziele aus den Augen zu
verlieren? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet
Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Mehr
Über diesen Podcast
Das Original: Bei Irgendwas mit Recht hörst du von spannenden
Persönlichkeiten im Rechtsmarkt sowie Profis für Deine
Jura-Examensvorbereitung. Sie geben dir Inspiration, Tipps für
Deine Bewerbung und wertvolle Innensichten. Lerne vielleicht sogar
Deine Kollegen von morgen kennen. Inklusive wertvoller Examenstipps
und vielseitiger Perspektiven. Viel Spaß! :)
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