Irgendwas mit Recht | Vorbilder, Karrieren & Jobs im Jura-Podcast
Das Original: Bei Irgendwas mit Recht hörst du von spannenden Persönlichkeiten im Rechtsmarkt sowie Profis für Deine Jura-Examensvorbereitung. Sie geben dir Inspiration, Tipps für Deine Bewerbung und wertvolle Innensichten. Lerne vielleicht sogar Deine...
Podcaster
Episoden
12.01.2026
37 Minuten
In der 347. Episode von IMR spricht Marc mit Hanna Wiedenhaus und
Julian Leucht, jeweils Associated Partner bei Esche Schümann
Commichau in Hamburg. Beide berichten von ihren persönlichen Wegen
ins Jurastudium, ihren Stationen im Referendariat und ihren
bewussten Entscheidungen für die Anwaltschaft. Im Mittelpunkt
stehen ihre heutigen Tätigkeiten: Hanna gibt Einblicke in das
Vertriebs-, Kartell- und Compliance-Recht sowie in die Praxis von
Internal Investigations, während Julian das Presserecht,
Meinungsfreiheit und die rechtliche Begleitung sensibler
Veröffentlichungen erläutert. Gemeinsam diskutieren sie die
besondere Rolle multidisziplinärer Kanzleien, den Umgang mit
unternehmerischer Verantwortung und die Bedeutung von
Grundrechtsabwägungen im anwaltlichen Alltag. Außerdem erklären sie
das Karrieremodell des Associated Partners als Zwischenschritt zur
Partnerschaft und reflektieren, welche Erwartungen sie an den
juristischen Nachwuchs haben. Wie laufen Compliance-Untersuchungen
konkret ab? Welche Herausforderungen bringt das Presserecht in
sensiblen Fällen mit sich? Wie unterscheidet sich der Associated
Partner vom Counsel und Equity Partner in einer Kanzlei? Und was
macht eine gute Vorbereitung auf die (Equity) Partnerschaft aus?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser
Folge von IMR. Viel Spaß!
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05.01.2026
28 Minuten
In dieser Folge spricht Marc mit der Juristin Kristina Schwarze von
der ARAG über ihren Weg in die Inhouse-Tätigkeit, ihre Entwicklung
von der Fallbearbeitung im Rechtsservice über die Inhouse-Mediation
hin zur heutigen internationalen Managementrolle im Claims
Management. Sie erläutert, wie der Rechtsservice als erste
emotionale und organisatorische Anlaufstelle für Versicherte
funktioniert, warum dort über 300 Juristinnen und Juristen tätig
sind und welche Rolle Legal Tech im Kerngeschäft der
Rechtsschutzversicherung spielt. Im Mittelpunkt steht zudem die
Mediation, zunächst im deutschen Kontext und dann in der
internationalen Ausprägung: Wie funktionieren Shuttle- und
Videomediation praktisch, wie gelingt grenzüberschreitende
Konfliktlösung etwa in familienrechtlichen Konstellationen und
welche kulturellen Unterschiede sind tatsächlich relevant. Kristina
berichtet außerdem von ihrem Aufbau eines Mediationsangebots in der
italienischen Niederlassung, vom Zusammenspiel mit externen
Dienstleistern und von einem norwegischen Legal-Tech-Anbieter, der
Mediation vollständig digitalisiert abbildet. Abschließend geht es
um den Einsatz von KI in der täglichen juristischen Arbeit bei der
ARAG, etwa beim effizienteren Umgang mit umfangreichen
Falldokumenten, sowie um die Frage, welche Kompetenzen Studierende,
Referendarinnen und Referendare heute mitbringen sollten. Wie
verändert KI konkret die Arbeit von Inhouse-Juristinnen, Mediatoren
und Claims-Managern? Welche Chancen ergeben sich für junge
Juristinnen abseits des klassischen Kanzleipfads in einer
internationalen Versicherung? Und welche Rolle spielen
Sprachkenntnisse, Offenheit für neue Arbeitsformen und der Umgang
mit digitalen Tools für die eigene Karriereentwicklung? Antworten
auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von
IMR. Viel Spaß.
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22.12.2025
41 Minuten
In dieser Irgendwas mit Examen-Episode spricht Prof. Dr. Charlotte
Schmitt-Leonardy über sogenannte vergessene Delikte im Strafrecht,
also Vorschriften, die in Vorlesungen, Reps und Klausuren leicht
unter den Tisch fallen, obwohl sie häufig an examensrelevante
Konstellationen andocken. Ausführlich geht es zunächst um den
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB und den
tätlichen Angriff nach § 114 StGB, einschließlich ihrer Funktion
als lex specialis zur Nötigung, der Bedeutung der Rechtmäßigkeit
der Diensthandlung als objektive Strafbarkeitsvoraussetzung und der
Frage, wie weit man in einer Strafrechtsklausur wirklich
öffentlich-rechtlich prüfen muss. Anhand eines Fußballfalles rund
um einen Platzverweis im Stadion und den Einsatz der Polizei werden
typische Klausurkonstellationen, die Rolle von Reformen,
Qualifikationen und Irrtümern sowie das Verhältnis zu Delikten wie
Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Straßenverkehrsdelikten
aufgezeigt. Im zweiten Teil wendet sich Charlotte drei weiteren
gerne vergessenen Normen zu: dem Vortäuschen einer Straftat nach §
145d StGB, der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB und der
Strafvereitelung nach § 258 StGB. Sie erläutert, wann eine Anzeige
gegen Unbekannt nicht ausreicht, was unter Vortäuschen und
Verdächtigen zu verstehen ist, warum § 164 eine objektiv falsche
Beschuldigung einer konkret individualisierbaren Person voraussetzt
und in welchem Verhältnis § 145d StGB zu § 164 StGB steht. Zudem
werden typische Fallgestaltungen mit Brüdern oder Freunden, die den
wahren Täter schützen wollen, der Nemo-tenetur-Grundsatz, die
Bedeutung von Anfangsverdacht und Zeugenaussagen sowie die
Privilegierung der Angehörigenhilfe in § 258 Abs. 6 besprochen. Wie
und warum werden Konstellationen zu §§ 113, 114, 145d, 164 und 258
StGB aus Prüfersicht oft mit Klassikern wie Körperverletzung,
Diebstahl oder Aussagedelikten kombiniert? Wie findet man in der
Klausur diese vergessenen Delikte, wenn sie im Rep kaum vorkamen?
Wie weit muss eine verwaltungsrechtliche Prüfung zu polizeilichen
Maßnahmen wirklich gehen, um im Examen zu überzeugen, ohne sich zu
verzetteln? Welche Rolle spielt das Systemverständnis des Straf-
und Strafprozessrechts, etwa beim Zusammenspiel von Selbstschutz,
Aussagepflichten, Justizschutz und Ressourcenschonung?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in
dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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18.12.2025
40 Minuten
In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Charlotte
Schmitt-Leonardy. Es geht um Gefährdungsdelikte als besondere Form
der Erfolgsdelikte und die Abgrenzung zu klassischen
Verletzungsdelikten. Ausgehend von der Dogmatik der Erfolgsdelikte
erläutert Prof. Schmitt-Leonardy, was eine konkrete Gefahr
dogmatisch ausmacht, warum Gefährdungsdelikte trotz fehlender
Rechtsgutsverletzung Erfolgsdelikte sind und welche Rolle der
examensrelevante Beinahe-Unfall spielt. Anhand von Beispielen aus
den Straßenverkehrsdelikten, etwa den §§ 315b, 315c StGB, sowie den
Brandstiftungsdelikten, insbesondere § 306a StGB, wird
herausgearbeitet, wie konkrete, abstrakte und abstrakt-konkrete
Gefährdungsdelikte voneinander abzugrenzen sind und weshalb gerade
konkrete Gefährdungsdelikte in Examensklausuren so beliebt sind.
Ihr erfahrt, nach welchen Kriterien sich eine konkrete Gefahr in
der Klausur feststellen lässt, welche Bedeutung die ex-ante
Betrachtung und der Blick eines sachverständigen Beobachters haben
und wie sich dies auf Vorsatz, Rücktritt und die Argumentation zur
objektiven Zurechnung auswirkt. Außerdem wird mit § 231 StGB ein
häufig übersehenes, aber examensrelevantes abstraktes
Gefährdungsdelikt vorgestellt, bei dem bereits die Beteiligung an
einer Schlägerei strafbar sein kann und genau das wichtige
Besonderheiten bei Beteiligung, der objektiven Bedingung der
Strafbarkeit und dem Prüfungsaufbau mit sich bringt. Wie streng
muss man den Gefahrenbereich und die Nähe zum Schadenseintritt in
der Klausur fassen, damit die konkrete Gefahr wirklich vorliegt? In
welchen Konstellationen kippt eine bloß abstrakte Gefährlichkeit in
eine konkrete Gefährdung um und wie können Sachverhaltsdetails euch
dabei helfen? Warum ist § 231 StGB so weit gefasst und welche
kriminalpolitischen Überlegungen stecken hinter dieser Norm, die
teils kritisch gesehen wird? Und wie wirken sich Gefährdungsdelikte
darauf aus, ob und wann ein strafbefreiender Rücktritt noch möglich
ist? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in
dieser Folge von IMR. Viel Spaß beim Hören - und viel Erfolg für
Euer Examen!
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08.12.2025
28 Minuten
In dieser 343. Folge spricht Marc mit seinem Namensvetter Marc
Radon über einen ungewöhnlichen Karriereweg innerhalb der Justiz
und Finanzverwaltung. Er berichtet von den prägenden Erfahrungen in
der Sitzungsvertretung und der Erkenntnis, dass ihn die einsame,
aktenzentrierte Arbeit in der Staatsanwaltschaft langfristig nicht
erfüllt. Anschließend schildert er den Wechsel in eine Kanzlei im
Steuerstrafrecht sowie den Eintritt in die Finanzverwaltung. Heute
lehrt er an der Hochschule für Finanzen in Nordrhein-Westfalen,
erklärt, wie man Dozent wird und welche Chancen eine
Fachhochschulprofessur innerhalb der Finanzverwaltung bietet. Was
sollte man über die tatsächliche Arbeit in der Staatsanwaltschaft
wissen, bevor man sich dafür entscheidet? Welche Möglichkeiten
eröffnet die Finanzverwaltung für Juristinnen und Juristen jenseits
des klassischen Finanzamtsklischees? Wie plant man einen Weg in die
Lehre und perspektivisch eine Professur an einer Fachhochschule für
Finanzen? Und wie sinnvoll ist der Einsatz von KI in Studium und
Praxis wirklich, wenn man langfristig ein fundiertes juristisches
Verständnis aufbauen möchte? Antworten auf diese und viele weitere
Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Mehr
Über diesen Podcast
Das Original: Bei Irgendwas mit Recht hörst du von spannenden
Persönlichkeiten im Rechtsmarkt sowie Profis für Deine
Jura-Examensvorbereitung. Sie geben dir Inspiration, Tipps für
Deine Bewerbung und wertvolle Innensichten. Lerne vielleicht sogar
Deine Kollegen von morgen kennen. Inklusive wertvoller Examenstipps
und vielseitiger Perspektiven. Viel Spaß! :)
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