„Beim Einsatz von Sanktionen muss man immer die Kollateralschädengefahr mitdenken“

„Beim Einsatz von Sanktionen muss man immer die Kollateralschädengefahr mitdenken“

Sascha Lohmann, Politologe, Stiftung Wissenschaft und Politik
40 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat
Zum Schutz der Menschenrechte haben zahlreiche Staaten – darunter
die USA, die Staaten der Europäischen Union, das Vereinigte
Königreich und Kanada – in den vergangenen zehn Jahren eigene
Sanktionsregime entwickelt. Diese sogenannten Magnitsky-Sanktionen,
gehen auf den amerikanischen Magnitsky Act von 2012 zurück, benannt
nach dem russischen Whistleblower Sergei Magnitsky, der 2009 unter
fragwürdigen Umständen in einem Moskauer Gefängnis starb.
Magnitsky-Sanktionen werden weltweit gegen Personen und
Organisationen verhängt, die sich an Menschenrechtsverletzungen
oder massiver Korruption beteiligen. Es sind autonome Sanktionen,
die nicht mit den Vereinten Nationen abgestimmt und daher nicht
durch ein Mandat des UN-Sicherheitsrats gedeckt sind. Vor allem
Verantwortliche aus China, Iran und Russland stehen prominent auf
den Sanktionslisten. Mit dem Politikwissenschaftler und
Sanktionsexperten Sascha Lohmann von der Stiftung Wissenschaft und
Politik in Berlin, der seit über 15 Jahren zu Sanktionen forscht,
haben wir über die aktuellen Entwicklungen in der Sanktionspolitik
gesprochen, die seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von
Russland gegen die Ukraine völlig neue Dimensionen erreicht hat.

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