Folge 19 - Beschuldigteneinvernahme
11 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Was tun, wenn der Brief von der Finanzstrafbehörde kommt? In dieser
Folge beleuchtet unser Experte Johannes Prillinger, warum eine
Beschuldigten-Einvernahme nicht automatisch ein Grund zur Panik ist
- sondern im Gegenteil eine echte Chance bieten kann, das Verfahren
in die richtige Richtung zu lenken. Dabei geht es um: • den
Unterschied zwischen verwaltungsbehördlicher und gerichtlicher
Zuständigkeit • die Bedeutung der 150.000 €-Grenze im
Finanzstrafrecht • warum die Einvernahme oft über die
Weichenstellung im Verfahren entscheidet • wie Sie durch gezielte
Vorbereitung und Akteneinsicht den Vorsatzvorwurf entkräften können
• und weshalb es sich lohnt, frühzeitig das „Full Picture“ zu
präsentieren - am besten im Team mit dem Steuerberater oder der
Steuerberaterin Ein praxisnaher Leitfaden für Verteidiger:innen,
Steuerberater:innen und alle, die wissen wollen, wann Schweigen
Gold ist - und wann Reden den entscheidenden Vorteil bringt. Bei
Fragen oder Feedback zur Folge freut sich unser Experte Johannes
Prillinger über eine Nachricht an
johannes.prillinger@leitnerleitner.com
Folge beleuchtet unser Experte Johannes Prillinger, warum eine
Beschuldigten-Einvernahme nicht automatisch ein Grund zur Panik ist
- sondern im Gegenteil eine echte Chance bieten kann, das Verfahren
in die richtige Richtung zu lenken. Dabei geht es um: • den
Unterschied zwischen verwaltungsbehördlicher und gerichtlicher
Zuständigkeit • die Bedeutung der 150.000 €-Grenze im
Finanzstrafrecht • warum die Einvernahme oft über die
Weichenstellung im Verfahren entscheidet • wie Sie durch gezielte
Vorbereitung und Akteneinsicht den Vorsatzvorwurf entkräften können
• und weshalb es sich lohnt, frühzeitig das „Full Picture“ zu
präsentieren - am besten im Team mit dem Steuerberater oder der
Steuerberaterin Ein praxisnaher Leitfaden für Verteidiger:innen,
Steuerberater:innen und alle, die wissen wollen, wann Schweigen
Gold ist - und wann Reden den entscheidenden Vorteil bringt. Bei
Fragen oder Feedback zur Folge freut sich unser Experte Johannes
Prillinger über eine Nachricht an
johannes.prillinger@leitnerleitner.com
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