LAG Hessen: Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit
15 Minuten
Beschreibung
vor 2 Monaten
In dieser Folge meines Podcasts geht es um eine aktuelle
Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches LAG
Urteil v. 28.03.2025 – 10 SLa 916/24 ).
Ein Fahrer war in der Probezeit beschäftigt und nach einem
Arbeitsunfall krankgeschrieben.
Kurz darauf kündigte der Arbeitgeber – der Kläger sah darin eine
unzulässige Maßregelung.
Das Gericht stellte klar: Eine Kündigung wegen Krankmeldung ist
nur dann unzulässig, wenn sie als „Bestrafung“ gedacht ist.
Im konkreten Fall überwogen jedoch andere Gründe wie
Sprachprobleme und fehlende Eignung.
Die Kündigung war deshalb wirksam.
Artikel:
1. Kündigung - Informationen
2. Probezeit und Wartezeit
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