Schweiz: Eine weltweite Kuriosität der Steuerpolitik

Schweiz: Eine weltweite Kuriosität der Steuerpolitik

14 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten

In der Schweiz gibt es ein steuerliches Konzept, das
international für Stirnrunzeln sorgt: den Eigenmietwert.
Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien müssen in ihrer
Steuererklärung fiktive Mieteinnahmen versteuern, als ob sie ihre
eigene Wohnung oder ihr eigenes Haus an sich selbst vermieten
würden. Dieses System ist nicht nur ein bürokratischer
Sonderfall, sondern wird von Kritikern oft als „Besteuerung von
Luft“ bezeichnet. Doch was genau macht den Eigenmietwert so
einzigartig, und warum steht er in der Kritik? Dieser Artikel
beleuchtet die Hintergründe, die Funktionsweise und die
kontroverse Debatte um dieses Schweizer Steuerunikum.


Was ist der Eigenmietwert?


Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Betrag, der den Mietwert einer
selbstgenutzten Immobilie widerspiegelt. Wer in der Schweiz ein
Eigenheim besitzt und darin wohnt, muss diesen Betrag als
Einkommen in der Steuererklärung angeben, als wäre die Immobilie
vermietet. Die Höhe des Eigenmietwerts wird von den kantonalen
Steuerbehörden geschätzt, basierend auf Faktoren wie Lage, Grösse
und Zustand der Immobilie. Ziel dieser Regelung ist es, eine
steuerliche Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern zu
schaffen: Mieter können ihre Miete nicht steuerlich absetzen,
also sollen Eigentümer für den „Vorteil“ des mietfreien Wohnens
besteuert werden.


Dazu kommen weitere steuerliche Aspekte: Eigentümer können zwar
Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abziehen, doch der
Eigenmietwert bleibt oft ein erheblicher Posten in der
Steuererklärung. Besonders in teuren Wohngegenden wie Zürich oder
Genf, wo die Immobilienpreise hoch sind, kann der Eigenmietwert
eine spürbare finanzielle Belastung darstellen.


Ein globales Unikum


Die Schweiz ist eines der wenigen Länder weltweit, die den
Eigenmietwert besteuern. Ähnliche Regelungen existieren in den
Niederlanden und Luxemburg, jedoch in deutlich abgeschwächter
Form. In den meisten anderen Ländern, wie Deutschland, Österreich
oder den USA, wird das Wohnen im eigenen Haus steuerlich nicht
als Einkommen betrachtet. Die Idee, eine fiktive Einnahme zu
besteuern, die in Wirklichkeit nie anfällt, erscheint vielen
internationalen Beobachtern absurd. Es ist, als würde man
jemanden für die Luft besteuern, die er atmet – eine Metapher,
die in der Schweiz oft in der hitzigen Debatte um den
Eigenmietwert fällt.


Die Begründung der Schweizer Steuerbehörden lautet, dass der
Eigenmietwert eine Form von „wirtschaftlichem Vorteil“ darstellt.
Doch diese Logik stößt auf Kritik: Warum sollte jemand für einen
Vorteil besteuert werden, den er sich durch den Kauf einer
Immobilie erarbeitet hat? Zudem führt die Regelung zu einer
paradoxen Situation: Wer sich ein Eigenheim leistet, wird
steuerlich stärker belastet als jemand, der zur Miete wohnt – ein
Umstand, der den Traum vom Eigenheim für viele Schweizer
erschwert.


Die Kritik: Ungerecht und kontraproduktiv


Die Kritik am Eigenmietwert ist vielfältig. Erstens wird
argumentiert, dass die Regelung den Erwerb von Wohneigentum
bestraft. In einer Zeit, in der die Immobilienpreise in der
Schweiz ohnehin explodieren, erschwert der Eigenmietwert den
Zugang zu Wohneigentum, insbesondere für die Mittelschicht.
Jungfamilien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen,
sehen sich mit einer zusätzlichen steuerlichen Belastung
konfrontiert, die ihre finanzielle Planung erschwert.


Zweitens wird die Komplexität des Systems bemängelt. Die
Berechnung des Eigenmietwerts ist oft intransparent und variiert
je nach Kanton. Was in Zürich als Eigenmietwert gilt, kann in
einem ländlichen Kanton wie Uri völlig anders aussehen. Diese
Ungleichheit führt zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit, da die
steuerliche Belastung stark von der Wohnlage abhängt.


Drittens wird die Grundlogik des Eigenmietwerts infrage gestellt.
Kritiker argumentieren, dass es unfair ist, fiktive Einnahmen zu
besteuern, die nie realisiert werden. Ein Eigenheimbesitzer
erhält keine Mieteinnahmen, sondern trägt oft hohe Kosten für
Hypotheken, Unterhalt und Renovationen. Die Besteuerung des
Eigenmietwerts wird daher als doppelte Belastung empfunden: Man
zahlt nicht nur für den Erwerb und Erhalt der Immobilie, sondern
auch für das Privileg, darin zu wohnen.


Ein Blick auf die Gegenseite: Argumente für den Eigenmietwert


Befürworter des Eigenmietwerts argumentieren, dass er eine
gerechte steuerliche Behandlung von Mietern und Eigentümern
sicherstellt. Ohne den Eigenmietwert könnten Eigentümer
steuerliche Vorteile nutzen, die Mietern verwehrt bleiben, etwa
durch den Abzug von Hypothekarzinsen. Zudem generiert der
Eigenmietwert erhebliche Steuereinnahmen für die Kantone, die für
öffentliche Dienstleistungen wie Schulen oder Infrastruktur
genutzt werden.


Ein weiteres Argument ist, dass der Eigenmietwert Spekulationen
auf dem Immobilienmarkt eindämmen kann. Indem Eigentümer für das
Wohnen im eigenen Haus besteuert werden, wird der Anreiz gesenkt,
Immobilien lediglich als Wertanlage zu kaufen, ohne sie zu
nutzen. Dies könnte dazu beitragen, den Wohnungsmarkt in
angespannten Regionen wie Zürich oder Genf zu entlasten.


Reformforderungen und politische Debatte


Die Debatte um den Eigenmietwert ist in der Schweiz seit Jahren
ein Politikum. Verschiedene Parteien und Interessengruppen
fordern eine Reform oder gar die Abschaffung des Systems. Im Jahr
2023 wurde im Schweizer Parlament eine Motion zur Abschaffung des
Eigenmietwerts abgelehnt, doch die Diskussion ist damit nicht
beendet. Insbesondere die SVP und die FDP setzen sich für eine
Abschaffung ein, während linke Parteien wie die SP eher für eine
Reform plädieren, die den Eigenmietwert fairer gestalten soll,
etwa durch eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen
finanziellen Belastung von Eigentümern.


Eine mögliche Reform könnte darin bestehen, den Eigenmietwert nur
für hochpreisige Immobilien beizubehalten oder die
Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten zu erhöhen. Eine andere
Idee ist die Einführung eines pauschalen Eigenmietwerts, der
unabhängig von der Immobilienlage gleich hoch ist, um die
kantonale Ungleichheit zu beseitigen.


Ein Relikt der Vergangenheit?


Der Eigenmietwert ist ein steuerliches Unikum, das die Schweiz
international auszeichnet – oder je nach Sichtweise isoliert.
Während Befürworter die Regelung als Beitrag zur steuerlichen
Gerechtigkeit verteidigen, sehen Kritiker darin eine ungerechte
Belastung, die den Traum vom Eigenheim erschwert und die
Mittelschicht benachteiligt. Die Komplexität und Intransparenz
des Systems verstärken die Unzufriedenheit zusätzlich.


In einer Zeit, in der Wohnen in der Schweiz immer teurer wird,
stellt sich die Frage, ob der Eigenmietwert noch zeitgemäß ist.
Vielleicht ist es an der Zeit, dieses steuerliche Relikt zu
überdenken und eine Lösung zu finden, die sowohl gerecht als auch
praxistauglich ist. Bis dahin bleibt der Eigenmietwert ein
Paradebeispiel für die Eigenheiten der Schweizer Steuerpolitik –
und ein Dauerbrenner in der politischen Debatte.


Steuer auf Mann, Frau oder Transgender: Die nächste Schweizer
Innovation?


Einleitung: Willkommen in der Zukunft der Steuerpolitik


Wenn die Schweiz für etwas bekannt ist, dann für ihre Kreativität
in der Steuererfindung. Der Eigenmietwert, jene berühmte
„Luftbesteuerung“ fürs Wohnen im eigenen Heim, hat bereits
international für ungläubiges Kopfschütteln gesorgt. Doch warum
bei fiktiven Mieteinnahmen stehenbleiben? In einem Land, das
Steuerinnovationen liebt, ist es an der Zeit, den nächsten
logischen Schritt zu wagen: die Besteuerung von
Geschlechtsidentitäten. Warum Mann, Frau oder Transgender nicht
auch als steuerpflichtigen „Vorteil“ betrachten? Ein ironischer
Blick auf eine absurde, aber vielleicht gar nicht so ferne
Zukunft.


Die Idee: Geschlecht als steuerlicher Vorteil


Die Logik hinter dem Eigenmietwert ist bestechend einfach: Wenn
du in deinem eigenen Haus wohnst, genießt du einen
wirtschaftlichen Vorteil, der besteuert werden muss. Warum also
nicht das Geschlecht auf die gleiche Weise behandeln? Schließlich
bringt jede Identität – sei es Mann, Frau oder Transgender –
gewisse „Vorteile“ mit sich, die man doch sicher monetarisieren
kann. Männer haben vielleicht statistisch gesehen höhere Gehälter
(Gender Pay Gap, anyone?), Frauen könnten für ihre soziale
Kompetenz besteuert werden, und Transgender-Personen, nun ja, die
haben den Vorteil, gesellschaftliche Normen herauszufordern – das
muss doch steuerlich erfasst werden!


Die Berechnung könnte ähnlich wie beim Eigenmietwert ablaufen:
Jede Identität erhält einen fiktiven „Identitätswert“, geschätzt
von den kantonalen Steuerbehörden. In Zürich wäre der Steuersatz
für Männer vielleicht höher, weil sie dort öfter
Führungspositionen besetzen. In ländlichen Kantonen könnten
Frauen höher besteuert werden, weil sie dort traditionell als
„Hüterinnen des Haushalts“ gelten. Und Transgender? Die könnten
eine „Diversitätsprämie“ zahlen, weil sie die Gesellschaft bunter
machen. Klingt doch fair, oder?


Ein globaler Exportschlager


Die Schweiz hat mit dem Eigenmietwert bewiesen, dass sie
steuerliche Kuriositäten weltweit etablieren kann. Warum also
nicht die Geschlechtssteuer als nächsten Exportschlager
vermarkten? Andere Länder könnten folgen und ihre eigenen Modelle
entwickeln. In den USA könnte man etwa eine „Gender-Fluid-Prämie“
einführen, während Deutschland vielleicht eine „Nicht-binäre
Zusatzabgabe“ erhebt. Die Möglichkeiten sind endlos – und die
Steuereinnahmen auch.


Natürlich müsste man die Bürokratie etwas aufblähen. Ein „Amt für
Geschlechtsbesteuerung“ (AfG) könnte eingerichtet werden, mit
Formularen, in denen Steuerpflichtige ihr Geschlecht jährlich neu
deklarieren müssen. Wer sich unsicher ist, zahlt einfach einen
pauschalen „Identitätsfindungszuschlag“. Und für besonders
kreative Steuerzahler könnte es einen Abzug für
„geschlechtsspezifische Mehrausgaben“ geben – etwa für
Bartpflegeprodukte, Make-up oder Gender-Reveal-Partys.


Die Kritik: Absurd, aber konsequent


Natürlich wird es Kritiker geben. Manche könnten behaupten, dass
die Besteuerung von Geschlechtsidentitäten absurd sei und die
Privatsphäre verletze. Doch ist das nicht genau die gleiche Logik
wie beim Eigenmietwert? Wenn man für das Wohnen im eigenen Haus
besteuert werden kann, warum nicht für die „Nutzung“ der eigenen
Identität? Schließlich ist Geschlecht ein „Vorteil“, den man
täglich „nutzt“ – sei es beim Job, im Alltag oder in der Liebe.
Wer wollte da widersprechen?


Ein weiteres Argument der Kritiker könnte sein, dass eine solche
Steuer diskriminierend wirkt. Aber auch hier hat die Schweiz
Erfahrung: Der Eigenmietwert benachteiligt Eigentümer gegenüber
Mietern, und dennoch wird er akzeptiert. Eine Geschlechtssteuer
wäre einfach eine weitere Übung in kreativer Ungleichbehandlung –
ganz im Schweizer Stil.


Die Befürworter: Steuergerechtigkeit 2.0


Die Befürworter einer Geschlechtssteuer könnten argumentieren,
dass sie die nächste Stufe der steuerlichen Gerechtigkeit
darstellt. Warum sollten nur Immobilienbesitzer für fiktive
Vorteile zahlen? Eine Geschlechtssteuer würde endlich alle Bürger
gleichermaßen einbeziehen – unabhängig davon, ob sie ein Haus
besitzen oder nicht. Zudem könnten die Einnahmen in soziale
Projekte fließen, etwa in die Förderung von Gleichberechtigung.
Ironisch, nicht wahr?


Und seien wir ehrlich: Die Schweiz liebt es, neue Steuern zu
erfinden. Eine Geschlechtssteuer wäre ein weiterer Beweis für den
innovativen Geist des Landes. Wer weiß, vielleicht könnten wir
als Nächstes eine Steuer auf Haarfarbe oder Augenfarbe einführen?
Blondinen zahlen mehr, weil sie „auffälliger“ sind, und
Braunäugige könnten einen „Vertrauensbonus“ versteuern. Die
Möglichkeiten sind so bunt wie die Schweizer Alpen.


Ein steuerliches Meisterwerk?


Die Idee, Mann, Frau oder Transgender zu besteuern, mag auf den
ersten Blick absurd klingen. Doch in einem Land, das bereits
fiktive Mieteinnahmen besteuert, ist nichts unmöglich. Die
Geschlechtssteuer wäre die Krönung der Schweizer
Steuerkreativität – ein ironisches Meisterwerk, das die Welt
erneut staunen lassen würde. Oder vielleicht auch nur ein
weiterer Grund, kopfschüttelnd die Steuererklärung auszufüllen.
Bis es so weit ist, bleibt der Eigenmietwert das unangefochtene
Symbol für die Schweizer Liebe zur steuerlichen Fantasie. Aber
wer weiß? Vielleicht ist die Geschlechtssteuer nur eine Motion im
Parlament entfernt.


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