Folge 60 - StrafR - "FUCK" als Rachetattoo ist schwere Körperverletzung
17 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Die Entscheidung für ein Tattoo sollte wohlüberlegt sein. Der BGH
hatte sich kürzlich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem der
Täter seinem Opfer diese Entscheidung auf sehr brutale Weise
abgenommen hatte, indem er ihm aus Rache die Buchstaben "FUCK"
unmittelbar oberhalb dessen Augenbraue tätowierte.Neben der
Frage, ob die Verwendung einer Tätowiermaschine die Qualifikation
des gefährlichen Werkzeugs erfüllt, enthielt der Fall auch ein
Problem aus dem AT:Denn das Opfer hätte zwar die Möglichkeit
gehabt, das Tattoo per Laser entfernen zu lassen – entschied sich
jedoch dagegen, weil die Behandlung langwierig sowie schmerzhaft
gewesen wäre und zudem seine finanziellen Möglichkeiten
überstieg.Spannend ist das Urteil auch, weil der BGH hier eine
zunächst als Ausreißer gewertete frühere Entscheidung bestätigt.
RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor in den
Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs,
lotst Euch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der
Entscheidung.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 683 und BGH RÜ
2017, 370
Die neuen Definitionen zum Strafrecht sind da, ab sofort als
Karteikarten zum effizienteren Lernen! Weitere Informationen
dazu und Bestellmöglichkeiten findest Du unter
www.alpmann-schmidt.de/definitionen-strafrecht
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