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Beschreibung
vor 7 Monaten
In der Entscheidung des LG Berlin II vom 20.08.2025 (Urt. v.
20.08.2025, 2 O 202/24) ging es um eine mittels KI generierte
Stimme, die einer bekannten Stimme zum Verwechseln ähnlich klang.
Das Landgericht Berlin II befasste sich mit der Frage der
Zulässigkeit, der fiktiven Lizenzgebühr und ob sich eine
Berechtigung aufgrund der Nutzung einer KI-Software ergeben kann.
Wenngleich die Entscheidung einen wohl nicht alltäglichen
Sachverhalt betrifft, können die Kernaussagen von allgemeiner
Relevanz sein – jedenfalls regt die Entscheidung zum Nachdenken
an.
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