Deepfake einer Stimme: Persönlichkeitsrechtsverletzung und Datenschutzverstoß

Deepfake einer Stimme: Persönlichkeitsrechtsverletzung und Datenschutzverstoß

24 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten

In der Entscheidung des LG Berlin II vom 20.08.2025 (Urt. v.
20.08.2025, 2 O 202/24) ging es um eine mittels KI generierte
Stimme, die einer bekannten Stimme zum Verwechseln ähnlich klang.
Das Landgericht Berlin II befasste sich mit der Frage der
Zulässigkeit, der fiktiven Lizenzgebühr und ob sich eine
Berechtigung aufgrund der Nutzung einer KI-Software ergeben kann.
Wenngleich die Entscheidung einen wohl nicht alltäglichen
Sachverhalt betrifft, können die Kernaussagen von allgemeiner
Relevanz sein – jedenfalls regt die Entscheidung zum Nachdenken
an.


Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu
DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen
gratis nutzen! ⁠⁠ottosc.hm/dsgvo⁠



Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15