10 häufige Irrtümer im Arbeitsrecht
14 Minuten
Beschreibung
vor 3 Monaten
1
Irrtum: „Ich kann jederzeit ohne Frist kündigen.“
2
Irrtum: „Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen
werden.“
3
Irrtum: „Probezeit ist unbegrenzt verlängerbar.“
4
Irrtum: „Befristete Verträge verlängern sich automatisch.“
5
Irrtum: „Teilzeitbeschäftigte haben weniger Urlaub.“
6
Irrtum: „Elternzeit ist unbezahlter Urlaub.“
7
Irrtum: „Beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte bekommt an nur
anteilig Urlaub.“
8
Irrtum: „Während einer Krankheit darf nicht gekündigt werden.“
9
Irrtum: „Vor einer Kündigung braucht es drei Abmahnungen.“
10
Irrtum: „Arbeitsverträge müssen nicht angepasst werden bei
Gesetzesänderungen“
Artikel:
1. 10 häufige Irrtümer im Arbeitsrecht
Podcastfolgen:
1. 5 häufige Irrtümer beim Urlaub
2. häufige Irrtümer bei Eigenkündigung
3. Probezeit und Irrtümer
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in Berlin
️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für
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