Drohnenpodcast Nr. 11: Fliegen rund um Flugplätze
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vor 3 Monaten
Spaß mit Drohnenrecht: Mein Gott, es ist voller Flugplätze
Wer mit Drohnen fliegen will, entdeckt ggf. schon vor dem Abheben
seine Heimat ganz neu. Wer dachte, dass die Einschränkungen für
das Fliegen rund um Flugplätze nur etwas für Menschen in
Frankfurt, München, Köln-Bonn, Hamburg oder Leipzig ist, wird
schnell zu überraschenden Erkenntnissen kommen.
Erneut werfen wir einen kenntnisgewinnenden Blick auf § 21h
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die Nummer 1 in Absatz 3 zeigt
schon, dass sich hier mal wieder echte Juristen mit begrifflichen
Spitzfindigkeiten ausgelebt haben. Juristen, die einen Spaß daran
haben, sehr ähnliche Begriffe so gegeneinander abzugrenzen, dass
man ja regelmäßig nachschauen muss, was da jeweils eigentlich
gemeint war. So geht es im Gesetz um Flugplätze, die keine
Flughäfen sind. Diese Flugplätze sind nämlich erst einmal mit
einem Radius von 1,5 Kilometern tabu für das Fliegen mit Drohnen.
Maßgeblich ist dabei die äußere Begrenzung des Flugplatzes. Eine
Ausnahme ist, wenn der Betrieb in der speziellen Kategorie
stattfindet oder die Zustimmung der Luftaufsichtsstelle, der
Flugleitung oder des Betreibers des Flugplatzes eingeholt wurde.
Kurz gesagt, man kann auch einfach mal fragen, ob man dort
fliegen kann. Oder man hat sich schon vorher der aufwendigen
Prozedur der Genehmigung zum Fliegen in der speziellen Kategorie
unterworfen. Die Genehmigungen sind bei einfachen Flugplätzen
oftmals aus eigener Erfahrung mit einem kurzen Anruf zu bekommen,
insbesondere, wenn die Plätze nicht durchgängig in Betrieb sind.
Aber was ist der Unterschied zwischen Flugplätzen und Flughäfen
und warum nutzt das Gesetz eine solch seltsame Formulierung von
Flugplätzen, die keine Flughäfen sind? Ganz einfach: weil
Flughäfen auch Flugplätze sind. Aber eben nicht nur. Nach § 6
Luftverkehrsgesetz gehören zu den Flugplätzen sowohl die
Flughäfen, wie auch Landeplätze und Segelfluggelände. Flughäfen
wiederum sind in § 38 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung definiert
und sind Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen
Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich
bedürfen und es gibt Verkehrsflughäfen sowie Sonderflughäfen.
Platt ausgedrückt sind Flughäfen die Dickschiffe unter den
Flugplätzen, die in der Regel für den Betrieb mit Passagier- und
Frachtflugzeugen zugelassen sind.
Für Flughäfen gelten für das Drohnenfliegen andere Regeln als für
Flugplätze, die keine Flughäfen sind. Statt der oben genannten
1,5 Kilometer Abstand sind bei Flughäfen nur 1000 Meter Abstand
einzuhalten. Das klingt zunächst widersinnig. Doch es lohnt sich
das Gesetz weiterzulesen. Denn zusätzlich gilt bei Flughäfen,
dass 1000 Meter Abstand zu den Lande- und Startbahnen einzuhalten
sind. Und das nicht nur zu den betonierten Bahnen auf der Erde,
sondern noch 5 gedachte Kilometer weiter hinaus. Man muss sich
also vorstellen, dass der Betreiber des Flughafens allen
Aktivistengruppen zum Trotz seine Bahnen nochmal 5000 Meter
länger gebaut hätte – querfeldein über Meere, Seen, Flüsse,
Städte und was da sonst so im Weg wäre. Von diesem zum Glück nur
gedachten grauen Ungetüm müssen mit der Drohne 1000 Meter Abstand
links und rechts gehalten werden. Auch gibt das Gesetz nur das
Fliegen in der speziellen Kategorie als Möglichkeit an, in diesen
Bereich einzufliegen. Genehmigungen dürften somit deutlich
schwieriger zu bekommen sein.
Aber wann habe ich nun einen Flughafen vor Ort? Dazu gibt es eine
Liste von den aktuell 36 Flughäfen in Deutschland (aufgearbeitet
bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Verkehrsflugh%C3%A4fen_in_Deutschland).
Und auch zu den aktuell 395 Landeplätzen gibt es Listen
(ICAO-Liste bzw. auch bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Verkehrs-_und_Sonderlandepl%C3%A4tze_in_Deutschland).
Das war es aber noch nicht. Denn es gibt noch die Kontrollzonen
nach § 21h Abs. 3 Nr. 9 Luftverkehrs-Ordnung. Dies sind Gebiete,
die zusätzlich insbesondere auch um Flughäfen eingerichtet wurden
und weitere Flugeinschränkungen beinhalten. Dies kann mal nur
eine Beschränkung auf eine maximale Flughöhe von 50 Metern sein.
Oder es kann auch ganz das Fliegen mit Drohnen in diesen weit
über die 1000 Meter hinausgehenden Gebieten untersagt sein. Je
größer und internationaler der Flughafen, um so größer die
Wahrscheinlichkeit, dass einem eine Kontrollzone das
Drohnenfliegen vermasselt. Ein Blick in die Karten von z. B.
Droniq oder dipul hilft da weiter.
Der Spaß mit den Regeln für Drohnenpiloten rund um Flugplätze
endet hier allerdings noch nicht: Es gibt noch zusätzlich
manchmal die Radio Mandatory Zone (RMZ) rund um Flugplätze. Hier
darf dann nur mit Sprechfunkkontakt zur zugehörigen
Bodenfunkstelle geflogen werden. Ein einfaches CB-Funk Gerät oder
gar Smartphone reichen hierfür nicht aus und es bedarf einer
besonderen Ausbildung bzw. Lizenz, um bei diesem
Sprechfunkkontakt mitmachen zu dürfen. Nichts, was ein normaler
Drohnenpilot zufällig in seiner Tasche findet. Allerdings ist
nicht unumstritten, ob diese RMZ überhaupt für Dohnenpiloten
gelten. Da wird viel vertreten. Von völlig irrelevant, über
maximale Flughöhe 50 Meter bis hin, dass nur mit Genehmigung und
Fernpilotenzeugnis A2 geflogen werden kann. Ich drücke Ihnen die
Daumen, dass Sie in den Karten bei sich keine RMZ finden.
Ich hatte ja am Anfang behauptet, dass die Frage nach den
Flugplätzen auch Herausforderungen an die Ortskundschaft stellt.
Denn den Flugplatz auf dem Land haben viele auf der Reihe, den
Hubschrauberlandeplatz beim Krankenhaus jedoch nicht. Doch auch
das ist oft ein vollwertiger Flugplatz, bei dem ein Abstand von
1,5 Kilometer gilt. Immerhin muss man sich da keine
5-Kilometer-Landebahn denken. Aber das reicht, um einen Großteil
der eigenen Stadt drohnenfrei zu bekommen. Und fragen nach einer
Genehmigung darf man natürlich, es ist ja kein Flughafen. Und
nicht jedes aufgepinselte „H“ beim Krankenhaus ist auch ein
offizieller Landeplatz. Einige sind nur HubschrauberlandeSTELLEN
(auch PIS bzw. Public Interest Sites / Landestellen im
öffentlichen Interesse genannt). Hier gilt nur die
Abstandsregelung zu Krankenhäusern, was 100 Meter sind. Und auch
hierfür gibt es, wie sollte es in Deutschland anders sein, eine
Liste
(https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B2_Flugbetrieb/PIS/PIS_Masterliste.pdf?__blob=publicationFile&v=12)
…
Kurz zusammengefasst ist von Flugplätzen, erst recht, wenn es
Flughäfen sind, reichlich Abstand zu halten. Und zwar ein
Abstand, der einen eher ins Auto steigen lässt, als dass man das
abläuft. Und dabei nicht die Hubschrauberlandeplätze vergessen.
Es sei denn, es ist nur eine Hubschrauberlandestelle bei einem um
die Ecke. Doch auch da sollte man den Himmel im Auge behalten.
Hört man Rotorengeräusche, sofort landen!
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