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Beschreibung
vor 10 Monaten
Das VG Bremen hat in seinem Urteil vom 17.12.2024,
4 K 2297/23, eine umfangreiche Pflicht zur Auskunft
über die Löschung personenbezogener Daten und des Nachweises
dieser Löschung konstatiert. In der Praxis fordern nun auch
betroffene Personen in diesem Umfang Informationen und Nachweise.
Besteht eine solche Pflicht oder verkennen die betroffenen
Personen, dass das VG Bremen über ein behördliches
Auskunftverlangen nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DSGVO
entschieden hat? Dieser Frage geht der Podcast nach und
beleuchtet die Thematik etwas umfassender.
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