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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 22.05.2025 - 5 Sa 284
a/24

### “Sachverhalt”  

– Klägerin: Pflegehilfskraft, seit 21.08.2023 im Pflegedienst K.
tätig  

– Arbeitsvertrag: 1.956,60 € brutto/Monat bei 30
Std./Woche  

– 15.12.2023 Tätowierung am Unterarm  

– Ab 19.12.2023 Entzündung, AU bis 22.12.2023
(Antibiotika)  

– Dezemberabrechnung: nur 1.490,74 € brutto; 20.–22.12. und
27.–28.12. als unbezahlt gewertet  

– Forderung 465,90 € brutto mit Frist bis 12.02.2024;
Klageerhebung 15.03.2024  

– ArbG Flensburg wies Klage ab (24.10.2024, 2 Ca 278/24),
Berufung zugelassen  

### “Entscheidungsgründe”  

1. Zulässigkeit der Berufung (§ 64 Abs. 2 a) ArbGG) – frist-
und formgerecht, Begründung rechtzeitig  

2. Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG)
setzt voraus:  

   - Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig infolge
Krankheit  

   - kein vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführtes Leiden  

3. Krankheitsnachweis: Vorlage ärztlicher AU-Bescheinigungen
genügt  

4. Verschulden der Klägerin  

   – Kausalität: Tätowierung war conditio sine qua
non für Infektion  

   – Vorsatz: bei 1–5 % Entzündungsrisiko
bedingter Vorsatz, Risiko billigend in Kauf genommen  

   – erhöhte Vorhersehbarkeit durch körperlich
anstrengende Pflege-Tätigkeit  

5. Vergleich mit gefährlichen Sportarten (BAG 5 AZR 338/79):
wer sich unbeherrschbaren Gefahren aussetzt, handelt
schuldhaft  

6. Wertung des § 52 Abs. 2 SGB V: ästhetische Eingriffe
tragen eigenes Risiko, das der Verursacher zu tragen
hat  

7. Ergebnis: Arbeitsunfähigkeit schuldhaft herbeigeführt
Entgeltfortzahlung ausgeschlossen  

Artikel:

1. Personalgespräch bei Krankheit

2. Ende der Krankschreibung- wann am letzten Tag!

3. Urlaub und Krankheit

Podcastfolgen:

1. die neue elektronische AU

2. 5 häufige Fehler bei Krankheit

Homepage:

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in
Marzahn⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in
Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

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„Entscheidung: Keine Entgeltfortzahlung bei Tätowierung“

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