Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138

Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138

1 Stunde 28 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten

In der Vergangenheit haben wir schon oft über das „Recht am
eigenen Bild“ diskutiert. Auch das „Recht am eigenen Wort“ war
bereits Thema in der Rechtsbelehrung.


Heute freuen wir uns daher ganz besonders, ein
Persönlichkeitsrecht zu beleuchten, das bisher eher im Schatten
stand: das „Recht an der eigenen Stimme“.


Dieses Recht hatte jenseits des Schutzes von ausübenden Künstlern
und von Parodien eine eher geringe eigenständige Relevanz. Doch
mit dem Aufkommen von KI-Anwendungen, die Stimmen täuschend echt
nachahmen können, erlebt das Recht an der eigenen Stimme eine
regelrechte Renaissance.


In dieser Episode sprechen wir daher mit unserem Gast, und als
Opern- und Konzertbariton, Stimmexperten auf technischer und
juristischer Ebene, Christoph Engel-Bunsas (Maîtrise en Droit,
LL.M., MBA). Wir erfahren, was eine Stimme überhaupt ausmacht,
wie sie rechtlich geschützt wird und ob das Kopieren von Stimmen
mittels KI zulässig ist.
Christoph Engel-Bunsas ist ein vielseitiger Experte an der
Schnittstelle von Recht und Kunst. Mit seinem akademischen
Hintergrund (Maîtrise en Droit, LL.M., MBA) und als Autor der Werke
„Das Recht an der eigenen Stimme“ sowie „Recht an der Stimme in
Zeiten von Deepfakes“ (Recht Digital 6/2025, paid) hat er sich als
Spezialist für Stimmrechte im digitalen Zeitalter etabliert. Ein
weiterer Fachbeitrag zu diesem Thema erscheint demnächst in der
GRUR-Prax. Nach seinem Rechtsstudium in Deutschland und Frankreich
steht er kurz vor der Zulassung als französischer Rechtsanwalt
(Avocat) im Herbst 2025, gefolgt von Eignungsprüfungen in
Deutschland und der Schweiz. Neben seiner juristischen Karriere ist
Engel-Bunsas ausgebildeter und praktizierender Opern- und
Konzertbariton und teilt seine Expertise und Leidenschaft im
Podcast „Let’s Talk Why„, den er gemeinsam mit dem Pianisten
Alessandro Limentani moderiert.

Wir bedanken uns herzlich bei Christoph Engel-Bunsas für seinen
Besuch und seine erhellenden Erläuterungen sowie dafür, dass er
unsere zahlreichen Fragen beantwortet hat. Es war uns eine große
Freude, und wir wünschen euch viel Vergnügen beim Hören!
Zeitmarken


00:00:00 – Vorstellung des Gastes Christoph
Engel-Bunsas und des Themas.


00:04:30 – Was ist eine Stimme technisch und
rechtlich?


00:18:45 – Die Stimme als Teil der
Persönlichkeit: allgemeine und besondere Persönlichkeitsrechte.


00:23:30 – Arten von Stimmimitationen und
deren Zulässigkeit.


00:33:00 – Gibt es ein postmortales Stimmrecht
nach dem Tod?


00:39:00 – Welche Rechtsverletzung wiegt
schwerer: die des Bildes oder der Stimme?


00:47:00 – Wann liegt eine Verwechslungsgefahr
bei Stimmen vor?


00:58:00 – Nutzung der eigenen Stimme für
KI-Zwecke: Wie kann man gegen die Verletzung des Rechts an der
eigenen Stimme rechtlich vorgehen?


01:08:00 – Einwilligung, Vertrag und AGB: Wie
kann die Nutzung einer fremden Stimme vereinbart werden und
darf man KI für sich sprechen lassen?


01:19:30 – Wie sieht der Stimmrechtsschutz in
anderen Ländern aus?

Erwähnte Urteile und weiterführende Links

Christoph Engel-Bunsa: Das Recht an der eigenen Stimme,
Tectum, 2025.

Schierholz, Anke: Der Schutz der menschlichen Stimme gegen
Übernahme und Nach ahmung, Baden-Baden 1998. Schilcher.

„Scarlett Johansson «schockiert»: Open AI nimmt KI-Stimme
offline“, SRF.CH.

„Dänemark will Persönlichkeitsrechte gegen Deepfakes
stärken“, heise online.

„Schauspielverband und Netflix legen Regeln für KI-Nutzung
fest“, FAZ.

BGH Urteil vom 8.6.1989 –  I ZR 135/87 – Emil
Nolde.

OLG Hamburg, 08.05.1989 – 3 W 45/89 – Heinz Erhardt.
  



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erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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