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1. Fall "Rose / Rosahl" (Historischer Fall)

Die Entscheidung zu diesem Fall stammt vom Preußischen
Ober-Tribunal:

Ober-Tribunal, Urteil vom 5. Mai 1859, abgedruckt in: Juristische
Monatshefte (JM) 6, Nr. 47 (Criminal-Sammlung Nr. 6), sowie in:
Entscheidungen des Ober-Tribunals, Band 36, Seiten 420-421.

2. "Hoferbenfall" (BGH-Entscheidung)

Die maßgebliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu
diesem Fall ist:

BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990 – 4 StR 371/90, veröffentlicht
in: Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (BGHSt)
Band 37, Seite 214 ff.

In diesem BGH-Urteil wurde ebenfalls die Problematik des "error
in persona" (Irrtum in der Person des Opfers) im Zusammenhang mit
der Strafbarkeit des Anstifters behandelt, wobei der BGH
bestätigte, dass ein solcher Irrtum in der Regel unbeachtlich
ist.

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„Fall: Rose / Rosahl“

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