#717 Mit Marc Jean-Richard ins Sumpfgebiet: Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen (StPO 147)

#717 Mit Marc Jean-Richard ins Sumpfgebiet: Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen (StPO 147)

Analyse der Rechtsprechung zu Art. 147 StPO
23 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten
Diese Episode widmet sich dem Teilnahmerecht bei Einvernahmen nach
Art. 147 StPO – ausgehend von einem ebenso präzisen wie
wegweisenden Aufsatz von Marc Jean-Richard-dit-Bressel (ZStrR
1/2025, S. 49–85). Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen
Ergänzungseinvernahme (provisorische Verwertbarkeit) und
Wiederholungseinvernahme (definitive Unverwertbarkeit). Gregi Münch
und Duri Bonin diskutieren unter anderem: - Was unterscheidet eine
Ergänzungs- von einer Wiederholungseinvernahme? Wann liegt
lediglich provisorische Unverwertbarkeit vor? Wann ist eine
Einvernahme absolut unverwertbar? Welche Anforderungen stellt das
Bundesgericht an eine Wiederholung? - Wie steht es um die Praxis
der Strafverfolgung? Wird das Teilnahmerecht systematisch
unterlaufen? Besteht ein faktischer Freibrief für informelle
Vorbefragungen? Was ist von der Formulierung zu halten:
„Unverwertbare Einvernahmen können auf gesetzeskonforme Weise
wiederholt werden“? - Was heisst das für die Verteidigung? Wann und
wie beantragt man eine Wiederholung? Welche Strategie empfiehlt
sich bei Aussagenverweigerung? Und was tun mit nicht
konfrontierten, aber belastenden Aussagen? - Wie begegnet man
systematischen Teilnahmerechtsverletzungen? Sind „verbrannte
Zeugen“ zulässig? Welche Rolle spielt das Fair-Trial-Prinzip in der
Argumentation gegen taktische Einvernahmen? Ein Podcast für
Verteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen – und alle,
die die Teilnahmerechte durchdringen wollen. Auch am Strand.
Takeaways für die Praxis: - Teilnahmerecht heisst nicht
Teilnahmegarantie: Früh intervenieren, klare Eingaben, Rechte
durchsetzen. - Verfahrensstand früh klären: Wann beginnt die
staatsanwaltschaftliche Untersuchung wirklich? Sorgfältig
differenzieren: Zwischen polizeilicher Ermittlungsbefragung und
delegierter Einvernahme. - Ergänzungsfragen stellen: Auch bei
(teilweiser) Aussageverweigerung – Stille kann sonst gegen die
Verteidigung ausgelegt werden. - Verfahrenstrennung kritisch prüfen
– und rechtzeitig opponieren, um Teilnahmerechte zu sichern.
Lesetipp für den Sommer: Marc Jean-Richard-dit-Bressel: [Das
Teilnahmerecht bei Einvernahmen – Analyse der Rechtsprechung zu
Art. 147
StPO](https://zstrr.recht.ch/de/artikel/03rps0125abh/das-teilnahmerecht-bei-einvernahmen),
in: Zeitschrift für Strafrecht ZStrR 1/2025, S. 49–85. Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.

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