Praxis-Check WEG-Verwaltung: Öffnungsklauseln, Eintragungspflicht & Erwerberhaftung – was Verwalter/innen jetzt klären müssen
25 Minuten
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vor 5 Monaten
In dieser Folge von VERWALTUNG4U wird’s juristisch – aber
praxisnah.
Massimo Füllbeck spricht mit Rechtsanwältin Cathrin Fuhrländer
über ein Thema, das viele Verwalter/innen aktuell
beschäftigt:
Welche Beschlüsse müssen bis zum 31.12.2025 ins Grundbuch
eingetragen werden – und welche nicht?
Die beiden nehmen sich den oft übersehenen § 47 WEG vor und
erklären unter anderem:
Wann genau eine Eintragungspflicht bei alten
Beschlüssen besteht – und warum das selten der Fall ist.
Warum Nutzungsänderungen und
Änderungen bei der Erhaltungslast besonders
relevant sind.
Wieso die Erwerberhaftung zwingend
eingetragen werden muss – sonst drohen finanzielle Verluste.
Wie Verwalter/innen strukturiert vorgehen, wenn alte
Beschlüsse fehlen oder Teilungserklärungen unklar sind.
Plus: ZGB im Einsatz – Unterstützung oderUnsicherheitsfaktor?
Diese Folge ist ein praxisnaher Weckruf für
alleWEG-Verwalter/innen, die auf Nummer sicher gehen wollen.
Für Anmerkungen, Fragen, Lob und Kritik schreiben Sie gerne an
die Redaktion: verwaltung4u@e-b-z.de
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