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  4. Praxis-Check WEG-Verwaltung: Öffnungsklauseln, Eintragungspflicht & Erwerberhaftung – was Verwalter/innen jetzt klären müssen
In dieser Folge von VERWALTUNG4U wird’s juristisch – aber
praxisnah.

Massimo Füllbeck spricht mit Rechtsanwältin Cathrin Fuhrländer
über ein Thema, das viele Verwalter/innen aktuell
beschäftigt:

Welche Beschlüsse müssen bis zum 31.12.2025 ins Grundbuch
eingetragen werden – und welche nicht?

Die beiden nehmen sich den oft übersehenen § 47 WEG vor und
erklären unter anderem:

Wann genau eine Eintragungspflicht bei alten
Beschlüssen besteht – und warum das selten der Fall ist.

Warum Nutzungsänderungen und
Änderungen bei der Erhaltungslast besonders
relevant sind.

Wieso die Erwerberhaftung zwingend
eingetragen werden muss – sonst drohen finanzielle Verluste.

Wie Verwalter/innen strukturiert vorgehen, wenn alte
Beschlüsse fehlen oder Teilungserklärungen unklar sind.

Plus: ZGB im Einsatz – Unterstützung oderUnsicherheitsfaktor?

Diese Folge ist ein praxisnaher Weckruf für
alleWEG-Verwalter/innen, die auf Nummer sicher gehen wollen.

Für Anmerkungen, Fragen, Lob und Kritik schreiben Sie gerne an
die Redaktion: verwaltung4u@e-b-z.de 

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unserem Bildungsfinder:
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„Praxis-Check WEG-Verwaltung: Öffnungsklauseln, Eintragungspflicht & Erwerberhaftung – was Verwalter/innen jetzt klären müssen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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