Was die BaFin von der SFDR-Reform erwartet | Episode 95

Was die BaFin von der SFDR-Reform erwartet | Episode 95

Theresa Nabel über den Kampf gegen Greenwashing und falsch verstandene Labels
28 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten
Mit Angaben wie „Artikel 8“ oder „Artikel 9“ sollte die
EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure
Regulation, SFDR) den Anlegern mehr Orientierung beim nachhaltigen
Investieren bieten. Doch in der Praxis werden die Angaben oft als
Label für vermeintlich besonders nachhaltige Produkte
fehlinterpretiert. „Dabei ist ‚Artikel 8‘ acht oder ‚Artikel 9‘
keine Definition von Ambitionsniveaus an Nachhaltigkeit“, betont
Theresa Nabel, Co-Head des Zentrums Sustainable Finance bei der
Finanzaufsicht BaFin, im Podcast „Nachhaltiges Investieren“ der
Börsen-Zeitung. Vielmehr gehe es um unterschiedliche
Transparenzstufen. Mindestkriterien für Nachhaltigkeit seien damit
nicht verbunden. Eine Reform der SFDR soll künftig für mehr
Klarheit sorgen. Nabel sieht bei Anlegern durchaus ein Bedürfnis
nach einem Label, das nachhaltige Produkte klar von anderen
abgrenzt. „Das bedeutet, dass wir wirklich stark dafür plädieren,
dass ein Kategoriesystem eingeführt wird.“ Die Produktkategorien
sollten dann mit klaren Kriterien unterlegt sein. Im Gespräch sind
derzeit eine Nachhaltigkeitskategorie und eine
Transformationskategorie. „Die unterstützen wir auch“, sagt Nabel.
Kritisch sieht sie eine dritte Kategorie, die unter dem Titel
„ESG-Kollektion“ diskutiert wird. „Die hätte ein deutlich
niedrigeres Ambitionsniveau.“ In diese Kategorie könnten die
aktuellen Artikel-8-Produkte überführt werden. Der
Finanzmarktteilnehmer könnte in der ESG-Kollektion selbst festlegt,
welche Mindestschwellen oder Mindestkriterien er „Das sehen wir
eben als kritisch an, weil es ja genau das ist, was aktuell nicht
funktioniert“, sagt Nabel. Neben klaren Kriterien wünscht Nabel
sich auch eine stärkere Einbindung der Anlegerinnen und Anleger. Im
aktuellen System seien viele Informationen schwer verständlich
aufbereitet oder für Investoren nicht aussagekräftig. Die BaFin
plädiert für ein Consumer Testing der möglichen neuen
Produktkategorien vor ihrer Einführung – „damit das System im
Vorhinein einmal geprüft wird und ausprobiert wird, damit es dann
im Nachhinein funktioniert – und wir nicht bald wieder die
Notwendigkeit für einen Review sehen“.

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