Wirtschaftsnews vom 24. Juni 2025

Wirtschaftsnews vom 24. Juni 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 5 Monaten

 


Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:   


 


Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Droht neue
Abmahnwelle für Webseiten?


 


Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(BFSG) droht zum 28.06.2025 eine neue Abmahnwelle. 
Sind Webseiteninhalte nicht z.B.  durch gut lesbare
Schriftgrößen, ausreichende Kontraste und Alternativtexte für
Bilder und – Achtung: einfache Sprache - so zugänglich,
dass alle sie wahrnehmen können, werden Bußgelder von bis zu
100.000 € fällig.


Was der Gesetzgeber an dem korrekten Namen „Gesetz zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen
für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer
Gesetze“ für leichte Sprache hält, bleibt allerdings sein
Geheimnis.  Das sieht auch der aus den Medien bekannte
Koblenzer Rechtsanwalt Franz Obst so:


Franz Obst:   


 


Es ist halt wie bei Juristen üblich. Juristen sind kaum in der
Lage, normales Deutsch zu reden; und dann ist es so, dass zwar
Hunderte von Juristen die Gesetze konzipieren, dementsprechend
kompliziert sind die auch ausgestaltet, aber der normale
Durchschnittsbürger versteht von dem Juristenkauderwelsch kein
Wort, und das führt dann dazu, wie jetzt auch hier bei diesem
speziellen Gesetz, dessen Name ja schon radebrechend ist, das
Betreiber von kleinen Unternehmen, die dieses Gesetz auch
betrifft, in der Regel überhaupt keine Chance haben, nur den
Hauch von dem zu verstehen, was im Gesetz steht, wenn sie nicht
ansatzweise bisschen Jura mitbekommen haben.


Haben die Inhaber kleiner Unternehmen, für die eigentlich eine
Ausnahme gilt, überhaupt Chancen, das zu erkennen?


 


Franz Obst:


 


Ob man das für diesen Gesetzestext auch erwarten darf, wage
ich wirklich zu bezweifeln. Der juristische Laie wird es kaum
verstehen, er hat schon die Überschrift nicht verstanden, schon
gar nicht, wenn man sich noch die von der EU eigentliche
Gesetzesüberschrift vor Augen führt, und nach der groben Lektüre
der Webseite möglicherweise wird er sofort alles vom Netz nehmen,
weil er gar nichts mehr versteht. Und da es eben aus meiner Sicht
auch der große Fehler des Gesetzgebers, denn wenn der Gesetzgeber
es wirklich ernst meinen würde mit der Barrierefreiheit, dann
käme sofort an allererster Stelle: >> Dieser Gesetzestext
betrifft nur Unternehmen, die größer sind als 2 Million €
Jahresumsatz und mehr als zehn Beschäftigte haben.

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