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vor 8 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Droht
neue Abmahnwelle für Webseiten?
Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(BFSG) droht zum 28.06.2025 eine neue Abmahnwelle.
Sind Webseiteninhalte nicht z.B. durch gut lesbare
Schriftgrößen, ausreichende Kontraste und Alternativtexte für
Bilder und – Achtung: einfache Sprache -
so zugänglich, dass alle sie wahrnehmen können, werden
Bußgelder von bis zu 100.000 € fällig.
Was der Gesetzgeber an dem korrekten Namen „Gesetz
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen
für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer
Gesetze“ für leichte Sprache hält, bleibt
allerdings sein Geheimnis. Das sieht auch der aus den
Medien bekannte Koblenzer Rechtsanwalt Franz Obst
so:
Franz Obst:
Es ist halt wie bei Juristen üblich. Juristen sind kaum
in der Lage, normales Deutsch zu reden; und dann ist es so, dass
zwar Hunderte von Juristen die Gesetze konzipieren,
dementsprechend kompliziert sind die auch ausgestaltet, aber der
normale Durchschnittsbürger versteht von dem Juristenkauderwelsch
kein Wort, und das führt dann dazu, wie jetzt auch hier bei
diesem speziellen Gesetz, dessen Name ja schon radebrechend ist,
das Betreiber von kleinen Unternehmen, die dieses Gesetz auch
betrifft, in der Regel überhaupt keine Chance haben, nur den
Hauch von dem zu verstehen, was im Gesetz steht, wenn sie nicht
ansatzweise bisschen Jura mitbekommen haben.
Haben die Inhaber kleiner Unternehmen, für die
eigentlich eine Ausnahme gilt, überhaupt Chancen, das zu
erkennen?
Franz Obst:
Ob man das für diesen Gesetzestext auch erwarten darf,
wage ich wirklich zu bezweifeln. Der juristische Laie wird es
kaum verstehen, er hat schon die Überschrift nicht verstanden,
schon gar nicht, wenn man sich noch die von der EU eigentliche
Gesetzesüberschrift vor Augen führt, und nach der groben Lektüre
der Webseite möglicherweise wird er sofort alles vom Netz nehmen,
weil er gar nichts mehr versteht. Und da es eben aus meiner Sicht
auch der große Fehler des Gesetzgebers, denn wenn der Gesetzgeber
es wirklich ernst meinen würde mit der Barrierefreiheit, dann
käme sofort an allererster Stelle: >> Dieser Gesetzestext
betrifft nur Unternehmen, die größer sind als 2 Million €
Jahresumsatz und mehr als zehn Beschäftigte
haben.
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