Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
In dieser Folge diskutieren Armin und Jörg die rechtlichen
Rahmenbedingungen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit.

Zentrale
Unterscheidung: Meldepflicht und Nachweispflicht.
Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich,
also vor Arbeitsbeginn, mitteilen – unabhängig davon, wann
die ärztliche Bescheinigung fällig ist.

Laut §5 Absatz 1 EFZG muss
die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) spätestens am
vierten Krankheitstag vorliegen. Weniger bekannt ist, dass
Arbeitgeber auch ohne konkreten Anlass berechtigt sind,
die AU bereits ab dem ersten Tag zu verlangen –
individuell und ohne Mitbestimmungspflicht, solange dies nicht
diskriminierend geschieht.

Wird diese Verpflichtung jedoch regelhaft für mehrere
Mitarbeitende eingeführt – etwa für eine Abteilung oder den
ganzen Betrieb –, handelt es sich um eine Maßnahme
des Ordnungsverhaltens,
die mitbestimmungspflichtig ist (§87 Abs. 1 Nr. 1
BetrVG). Dies bestätigte das Bundesarbeitsgericht in einer
Entscheidung vom 15. November 2022 (Az. 1 ABR 5/22).

Arbeitgeber sollten daher klar differenzieren: Individuelle
Anordnungen sind zulässig, kollektive
Regelungen erfordern die Einbindung des Betriebsrats.

Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen arbeitsrechtliche
Konsequenzen: Abmahnungen, im Wiederholungsfall auch
Kündigung. Zudem kann der Arbeitgeber die Gehaltszahlung
zurückbehalten, wenn keine rechtzeitige Krankmeldung oder AU
erfolgt.

Fazit: Klare Kommunikation, Kenntnis der rechtlichen Grundlagen
und das Beachten der Mitbestimmungsrechte sind entscheidend, um
Konflikte zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.
Episode melden

„Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folge 9)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz