Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folge 9)

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folge 9)

vor 10 Monaten
15 Minuten
Podcast
Podcaster

Beschreibung

vor 10 Monaten

In dieser Folge diskutieren Armin und Jörg die rechtlichen
Rahmenbedingungen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit.


Zentrale
Unterscheidung: Meldepflicht und Nachweispflicht.
Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich,
also vor Arbeitsbeginn, mitteilen – unabhängig davon, wann
die ärztliche Bescheinigung fällig ist.


Laut §5 Absatz 1 EFZG muss
die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) spätestens am
vierten Krankheitstag vorliegen. Weniger bekannt ist, dass
Arbeitgeber auch ohne konkreten Anlass berechtigt sind,
die AU bereits ab dem ersten Tag zu verlangen –
individuell und ohne Mitbestimmungspflicht, solange dies nicht
diskriminierend geschieht.


Wird diese Verpflichtung jedoch regelhaft für mehrere
Mitarbeitende eingeführt – etwa für eine Abteilung oder den
ganzen Betrieb –, handelt es sich um eine Maßnahme
des Ordnungsverhaltens,
die mitbestimmungspflichtig ist (§87 Abs. 1 Nr. 1
BetrVG). Dies bestätigte das Bundesarbeitsgericht in einer
Entscheidung vom 15. November 2022 (Az. 1 ABR 5/22).


Arbeitgeber sollten daher klar differenzieren: Individuelle
Anordnungen sind zulässig, kollektive
Regelungen erfordern die Einbindung des Betriebsrats.


Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen arbeitsrechtliche
Konsequenzen: Abmahnungen, im Wiederholungsfall auch
Kündigung. Zudem kann der Arbeitgeber die Gehaltszahlung
zurückbehalten, wenn keine rechtzeitige Krankmeldung oder AU
erfolgt.


Fazit: Klare Kommunikation, Kenntnis der rechtlichen Grundlagen
und das Beachten der Mitbestimmungsrechte sind entscheidend, um
Konflikte zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.
15
15
Close